Doe Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) und die Türkei haben ihr Freihandelsabkommen (FHA) modernisiert. Dies gab die Schweiz, die zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein Mitglied der EFTA ist, bekannt. Mit dem modernisierten Freihandelsabkommen können die EFTA-Länder ihre Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit der Türkei weiter vertiefen. Der Marktzugang und die Rechtssicherheit für Exportunternehmen werden deutlich verbessert. So führt die neue Version neue Bestimmungen ein, um die gegenseitige Anerkennung des Schutzes von geistigem Eigentum, den Austausch im Dienstleistungssektor sowie den Handel und die nachhaltige Entwicklung zu erleichtern.
Umfassendes Abkommen
Das modernisierte Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei deckt einen umfassenden Geltungsbereich ab. Beispielsweise hat die Türkei der Schweiz neue Handelszugeständnisse für Schweizer Einfuhren von Käse, Fleischzubereitungen, Fruchtsäften, Kaffee, Tabak, Schokolade, Keksen, Müsli und bestimmter Babynahrung gewährt.
Die Bestimmungen im Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung legen einen gemeinsamen Referenzrahmen fest, und die Vertragsparteien verpflichten sich, diesen in ihren präferenziellen Wirtschaftsbeziehungen so einzuhalten, dass die mit den Freihandelsabkommen verfolgten wirtschaftlichen Ziele mit ihren Zielen im Bereich Umweltschutz und Arbeitsrechte übereinstimmen. Um die korrekte Umsetzung dieser Bestimmungen zu überprüfen, sind institutionelle Mechanismen vorgesehen.
Das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Türkei wurde am 25. Juni 2018 unterzeichnet und trat nun zum 1. Oktober 2021 in Kraft.
Die Europäische Freihandelsassoziation (Englisch: European Free Trade Association, EFTA; Französisch: Association européenne de libre-échange, AELE) wurde 1960 von ursprünglich sieben Ländern gegründet. Die heutigen Mitglieder sind die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island.