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Verpflichtende Nutzung des EMCS-Verfahrens im gewerblichen Verkehr

In der EU gelten seit vergangenem Jahr neue Regeln im gewerblichen Verkehr von versteuerten, verbrauchssteuerpflichtigen Waren. Lesen Sie hier alles, was Sie über die Änderungen wissen müssen.

Seit Februar 2023 gelten neue Regelungen im gewerblichen Verkehr bei dem Transport von bereits in einem Mitgliedsstaat versteuerten, verbrauchssteuerpflichtigen Waren zwischen zwei EU-Mitgliedsstaaten. Dabei darf nicht mehr, wie zuvor, ein vereinfachtes Begleitdokument genutzt werden, sondern ausschließlich ein elektronisches Verwaltungsdokument im sogenannten ECMS-Verfahren (Excise Movement and Control System; dt.: „Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren“).

Hierbei müssen die Rechtsfiguren des „zertifizierten Empfängers“ und des „zertifizierten Versenders“ genutzt werden. Unternehmen, die gewerblich bereits versteuerte Steuergegenstände in einem oder von einem anderen Mitgliedsstaat versenden oder empfangen wollen benötigen. Wer am elektronischen Verfahren teilnehmen will, muss also zunächst beim zuständigen Hauptzollamt die neuen Erlaubnisse und Verbrauchsteuernummern beantragen.

So unterstützt sie Gerlach Zolldienste

Wir von Gerlach Zolldienste sind Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das EMCS-Verfahren behilflich. Unsere Zollexperten unterstützen Sie bei der Beantragung der jeweilig notwendigen Bewilligung(en) als zertifizierter Versender/Empfänger. Auch im Nachgang können wir Ihnen bei der Erledigung/Erstellung von Vorgängen helfen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, wenden Sie sich gerne an uns.

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