Einblicke und Aktuelles zum Zollwesen
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Die Ware ist längst in GroĂbritannien, doch der Ausgangsvermerk bleibt aus. FĂźr Exporteure Ăźber Calais ist das kein Einzelfall â mit Folgen fĂźr die Umsatzsteuer.

Ab dem 1. Januar 2027 bepreist das Vereinigte KĂśnigreich COâ-intensive Importe â und macht EU-Exporteure zum entscheidenden Datenlieferanten ihrer britischen Kunden.

Ab dem 30. Dezember 2026 greift die EU-Entwaldungsverordnung bei der Ein- und Ausfuhr vieler Rohstoffe und Produkte. FĂźr betroffene Unternehmen wird sie damit Teil der Zollabwicklung.

Die EU stellt ihr Zollrecht grundlegend neu auf: Ein zentraler Datenhub, eine neue ZollbehĂśrde und der âTrust-and-Checkâ-Status verändern den Import und Export.

Ohne Port-Referenz verlässt kein Container den Seehafen: Sie ist die zollrechtliche Freigabe fĂźr die Verladung â fehlt sie, bleibt die Ware am Terminal stehen und verursacht Zusatzkosten.

Smart Border Austria macht die elektronische Voranmeldung im Transit zur Pflicht. Ohne korrekte Daten im System wird ein Lkw an der Üsterreichischen Grenze abgewiesen.

Zum 1. Juli 2026 fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze fĂźr Kleinsendungen aus Drittländern. Im Fokus steht die neue 3-Euro-Pauschale – doch sie ist nur die erste Kostenschicht.

Seit dem 1. Januar 2026 mĂźssen Importeure COâ-intensiver Waren ihre Emissionen nicht mehr nur melden, sondern bezahlen.

