Fiskalvertretung in Deutschland
Wer aus einem Drittland Waren über Deutschland in andere EU-Staaten liefert, steht vor einer doppelten Herausforderung: Zoll und Umsatzsteuer greifen ineinander, gleichzeitig sind die Anforderungen an Registrierung, Meldewesen und Liquidität nicht zu unterschätzen. Ohne professionelle Begleitung führen Vorfinanzierungspflichten, lokale Registrierungen und administrative Prozesse häufig zu erhöhtem Aufwand und unnötig gebundenem Kapital.
Mit Gerlach als Partner für die Fiskalvertretung in Deutschland wickeln Sie diese Prozesse strukturiert ab. Wir nutzen unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihre Einfuhr, übernehmen die Meldungen gegenüber dem Finanzamt und sorgen dafür, dass Ihre Waren ohne Kapitalbindung in den europäischen Markt gelangen.
Wie Gerlach Ihre Fiskalvertretung unterstützt
Vermeidung der Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Fiskalvertretung
Fiskalvertretung an strategischen Standorten innerhalb der EU
Reduzierung gebundener Mittel durch eine schlanke Steuerabwicklung
Übernahme von Umsatzsteuermeldungen, Intrastat-Meldungen und Zusammenfassenden Meldungen
Anpassung an Ihre Geschäftsstruktur und Warenströme
Einfuhr ohne eigene umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland
Unser strukturierter Prozess der Fiskalvertretung
Analyse: Bewertung Ihrer Warenströme und der steuerlichen Anforderungen Ihres Geschäftsmodells
Vertragsgestaltung: Einrichtung der rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen
Dokumentenprüfung: Kontrolle aller relevanten Unterlagen vor der Einfuhr
Importabwicklung: Nutzung unserer USt-IdNr. bei der Verzollung
Steuerliche Meldungen: Abwicklung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Intrastat- und Zusammenfassenden Meldungen
Monitoring: Laufende Überwachung und Optimierung Ihrer Prozesse
Warum Gerlach die richtige Wahl für Ihre Fiskalvertretung ist
Kontaktieren Sie unsErfahrung mit den verfügbaren Modellen zur Steueroptimierung im Rahmen des § 22a UStG
Präsenz in über 27 Ländern mit lokaler Expertise
Etabliertes Know-how in Zoll und Steuern
Verzahnung von Zollabfertigung und Steuerabwicklung aus einer Hand
AEO-zertifizierte Prozesse und transparente Abläufe
Ergänzende Leistungen rund um den Zoll
Import
Einfuhrabwicklung über ATLAS einschließlich Tarifierung und Abgabenberechnung.
Export
Ausfuhranmeldungen über ATLAS-AES und Sicherung des Ausgangsvermerks.
Transit
Eröffnung und Überwachung von T1/T2-Verfahren über NCTS.
AEO-Zertifizierung
Begleitung bei der Beantragung des AEO-Status.
Zollberatung
Strategische Beratung zu Zoll, Steuern und Compliance.
Häufig gestellte Fragen zur Fiskalvertretung
Was ist Fiskalvertretung und wie funktioniert sie?
Die Fiskalvertretung nach § 22a UStG ermöglicht es Unternehmen aus Drittländern, Waren über Deutschland in andere EU-Mitgliedstaaten zu liefern, ohne sich selbst in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren zu müssen. Gerlach handelt als Vertreter, nutzt die eigene USt-IdNr. und übernimmt die steuerliche Abwicklung.
Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer aufschieben?
Ja. Über die Fiskalvertretung in Verbindung mit der anschließenden innergemeinschaftlichen Lieferung lässt sich die Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer vermeiden.
Benötige ich eine eigene Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland?
Innerhalb der Voraussetzungen des § 22a UStG ersetzt die Fiskalvertretung die eigene Registrierung. Sobald in Deutschland steuerpflichtige Inlandsumsätze hinzukommen, ist eine eigene Registrierung erforderlich. Wir prüfen das im Vorfeld für Ihren konkreten Fall.
Welche Pflichten habe ich als Importeur?
Sie stellen vollständige und korrekte Dokumente bereit. Die steuerliche Abwicklung sowie alle erforderlichen Meldungen übernehmen wir.

Optimieren Sie Ihre Umsatzsteuerprozesse mit Gerlach
Mit Gerlach als Partner für die Fiskalvertretung in Deutschland reduzieren Sie Kosten, schonen Ihre Liquidität und stellen sicher, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
Kontaktieren Sie unsere Experten für eine individuelle Beratung.













