Als Ihre Fiskalvertretung ĂŒbernehmen wir fĂŒr Sie den kompletten Prozess der Wareneinfuhr und sorgen fĂŒr einen reibungslosen Import von Waren.
Die Möglichkeit, sich durch einen Fiskalvertreter reprĂ€sentieren zu lassen, ist ein attraktives Verfahren fĂŒr Unternehmen, die ĂŒber keine steuerliche Registrierung in Deutschland verfĂŒgen. Damit Ihnen beim Import keine Fehler bei zoll- und steuerlich relevanten VorgĂ€ngen unterlaufen, sollten Sie einen zuverlĂ€ssigen Experten mit Ihrer Fiskalvertretung beauftragen. Gerlach ĂŒbernimmt fĂŒr Sie die DurchfĂŒhrung der Importverzollung, die Abgabe der UmsatzsteuererklĂ€rung sowie der statistischen Meldungen fĂŒr die anschlieĂende innergemeinschaftliche Lieferung. Setzen Sie deshalb als Fiskalvertreter beim Import auf Gerlach â Ihren Zollspezialisten.
Der Prozess der Wareneinfuhr aus einem Drittland ist mit hohen administrativem Aufwand und Kosten verbunden. Wenn z.B. ein Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat Ware aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) ĂŒber Deutschland importiert, und die Ware schon bei Ankunft zum freien Verkehr abgefertigt werden soll, wĂŒrden mit der Abfertigung zum freien Verkehr nicht nur der Zoll, sondern auch die deutsche Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anfallen. Bis zu deren RĂŒckerstattung können Monate vergehen, die LiquiditĂ€t eines Unternehmens wird dadurch beeinflusst.
Die Fiskalvertretung entlastet Unternehmen von administrativem Aufwand und Kosten durch die Einfuhrumsatzsteuer-Vorfinanzierung. Sie ist speziell fĂŒr solche Unternehmen gedacht, die Waren aus einem Drittland in die EU einfĂŒhren. Sie können den Import dazu ĂŒber ein EU-Mitgliedsland durchfĂŒhren, in dem sie selbst weder ansĂ€ssig sind noch sonstige steuerpflichtige UmsĂ€tze haben, bevor die Ware ins Bestimmungsland transportiert wird. In diesem EU-Mitgliedsland, das als Einfuhrland dient, wickelt Gerlach als Fiskalvertreter die Importe aus DrittlĂ€ndern umsatzsteuerlich ab. Wir erledigen auch die vorgeschriebenen Melde- und Deklarationspflichten (Zollabfertigung).