Transit-Zollabfertigung in Deutschland
Transitverfahren halten internationale Lieferketten in Bewegung – sind aber zugleich besonders fehleranfällig. T1- und T2-Anmeldungen, hinterlegte Bürgschaften, elektronische Meldungen über NCTS und enge Erledigungsfristen greifen ineinander. Wird ein Verfahren nicht rechtzeitig beendet oder fehlerhaft eröffnet, drohen Sanktionen und der Zugriff auf die Sicherheitsleistung.
Gerlach übernimmt diese Abwicklung als spezialisierter Zolldienstleister. Unsere Experten verbinden eigene Bürgschaftskapazitäten mit fundiertem NCTS-Know-how und einem europaweiten Netzwerk, sodass Ihre Sendungen von der Abgangs- bis zur Bestimmungszollstelle verlässlich begleitet werden.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz tätig ist, besuchen Sie bitte unsere spezifischen Seiten für entsprechende Transitlösungen.
Wie Gerlach Ihre Transitabfertigung unterstützt
Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Transitpapiere
Sicherheitsleistung auch für hochwertige oder sensible Sendungen
Elektronische Anmeldung, MRN-Vergabe und Echtzeit-Tracking
Proaktive Steuerung der Erledigungsfristen zur Vermeidung von Strafzahlungen
Lokale Experten an allen relevanten Grenz- und Binnenzollstellen
Priorisierte Bearbeitung bei zeitkritischen Sendungen
Unser strukturierter Prozess bei der Zollabfertigung im Transit
Dokumentenprüfung: Kontrolle aller relevanten Unterlagen vor der Anmeldung
Transitanmeldung: Erstellung und Einreichung der T1/T2-Dokumente
Bürgschaftsaktivierung: Absicherung über die Garantieeinrichtungen von Gerlach
MRN-Vergabe: Generierung der Referenznummer für den Transport
Monitoring während des Transports: Laufende Überwachung und Problemlösung bei Abweichungen
Beendigung des Verfahrens: Bestätigung der ordnungsgemäßen Erledigung durch die Bestimmungszollstelle
Warum Gerlach die richtige Wahl für Ihre Transit-Zollabfertigung ist
Kontaktieren Sie unsAbsicherung auch für komplexe und wertintensive Sendungen
Über 170 Standorte in 27 Ländern
Höchste Standards in Sicherheit und Compliance
Spezialisten an Häfen, Grenzen und Zollstellen im Inland
Vermeidung von Verzögerungen und Strafzahlungen
Häufig gestellte Fragen zum Zoll im Transit
Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?
Das T1-Verfahren gilt für Nicht-Unionswaren, die unter Zollaufsicht durch das Zollgebiet bewegt werden. T2 wird für Unionswaren genutzt, die über Drittländer wie die Schweiz transportiert werden, ohne ihren zollrechtlichen Status zu verlieren.
Wie lange dauert ein Transitverfahren?
In der Regel zwischen 7 und 14 Tagen, abhängig von der gewählten Route und der Vorgabe der Abgangszollstelle.
Können Transitverfahren multimodal genutzt werden?
Ja. Die Verfahren stehen für Transporte per Lkw, Bahn, Schiff und Flugzeug zur Verfügung und lassen sich über mehrere Verkehrsträger hinweg kombinieren.
Was passiert bei verspäteter Beendigung?
Wird ein Verfahren nicht fristgerecht erledigt, drohen Strafzahlungen und die Inanspruchnahme der hinterlegten Bürgschaft für Zölle und Einfuhrabgaben.
Gelten dieselben Regeln in der EU, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz?
Nein. Jedes System hat eigene Anforderungen. Gerlach ist in allen drei Räumen vertreten und passt die Abwicklung entsprechend an.

Starten Sie Ihre Transitabwicklung mit Gerlach
Optimieren Sie Ihre Transit-Zollabfertigung in Deutschland mit Gerlach. Vermeiden Sie Risiken, sichern Sie Ihre Transporte zuverlässig ab und sorgen Sie für reibungslose Abläufe über alle Grenzen hinweg.
Kontaktieren Sie unsere Transitexperten für eine individuelle Beratung.