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Import

Gerlach hat die passende Lรถsung fรผr Ihre Wareneinfuhr
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Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung und sorgen fรผr eine reibungslose Einfuhr von Waren.
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Ihre Vorteile beim Import mit Gerlach

Wir รผbernehmen die Zollanmeldungen fรผr die Importabwicklung im vereinfachten und im Normalverfahren.

Wir unterstรผtzen bei physischen Zollbeschauen und bei der Dokumentenabwicklung.

Wir stellen Aufschubkonten fรผr eine reibungslose Zahlung der Einfuhrabgaben zur Verfรผgung.

Wir unterstรผtzen bei Anfragen und Mitteilungen der Zollbehรถrden.

Wir stellen Bรผrgschaften bereit und archivieren sรคmtliche relevanten Dokumente.

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Alle Zolldienste

Transit

Setzen Sie beim Verkehr von Waren im Transit auf die langjรคhrige Erfahrung von Gerlach. Wir haben die passenden Lรถsungen fรผr Ihren reibungslosen Transitverkehr.

Import

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung und sorgen fรผr eine reibungslose Einfuhr von Waren.

Fiskalvertretung

Als Ihre Fiskalvertretung รผbernehmen wir fรผr Sie den kompletten Prozess der Wareneinfuhr und sorgen fรผr einen reibungslosen Import von Waren.

Export

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Exportverzollung und sorgen fรผr eine reibungslose Ausfuhr Ihrer Waren.

    Import
    Vertrauen Sie auf unsere Spezialisten

    Der Prozess der Verzollung bei der Wareneinfuhr besteht aus vielen kleinen Schritten. Unsere Experten begleiten Sie dabei von der Zollanmeldung bis zur Freigabe der Waren. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zustรคndigen Zollbehรถrde abgeben werden. Diese prรผft dann zunรคchst die Anmeldung sowie die Begleitdokumente und fรผhrt stichprobenartig eine Beschau der angemeldeten Gรผter durch.

    Bevor die Waren fรผr den freien Verkehr freigegeben werden (die sog. รœberlassung), wird geprรผft, ob die Voraussetzungen zur Einfuhr der angemeldeten Waren erfรผllt, sowie weitere Dokumente, wie beispielsweise die Ursprungszeugnisse, kontrolliert sind. Wird dem Antrag stattgegeben, wird durch den Zoll ein Steuerbescheid erstellt. Nach Begleichung der anfallenden Abgaben durch den Importeur, werden die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben.

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