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Import

Gerlach hat die passende Lösung für Ihre Wareneinfuhr
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Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung und sorgen für eine reibungslose Einfuhr von Waren.
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Ihre Vorteile beim Import mit Gerlach

Wir übernehmen die Zollanmeldungen für die Importabwicklung im vereinfachten und im Normalverfahren.

Wir unterstützen bei physischen Zollbeschauen und bei der Dokumentenabwicklung.

Wir stellen Aufschubkonten für eine reibungslose Zahlung der Einfuhrabgaben zur Verfügung.

Wir unterstützen bei Anfragen und Mitteilungen der Zollbehörden.

Wir stellen Bürgschaften bereit und archivieren sämtliche relevanten Dokumente.

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Alle Zolldienste

Transit

Setzen Sie beim Verkehr von Waren im Transit auf die langjährige Erfahrung von Gerlach. Wir haben die passenden Lösungen für Ihren reibungslosen Transitverkehr.

Import

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung und sorgen für eine reibungslose Einfuhr von Waren.

Fiskalvertretung

Als Ihre Fiskalvertretung übernehmen wir für Sie den kompletten Prozess der Wareneinfuhr und sorgen für einen reibungslosen Import von Waren.

Export

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Exportverzollung und sorgen für eine reibungslose Ausfuhr Ihrer Waren.

Digitale Zollplattform

Wir bieten Ihnen eine Online-Plattform, mit der Sie Ihre Exportprozesse beschleunigen und vereinfachen können.

    Import
    Vertrauen Sie auf unsere Spezialisten

    Der Prozess der Verzollung bei der Wareneinfuhr besteht aus vielen kleinen Schritten. Unsere Experten begleiten Sie dabei von der Zollanmeldung bis zur Freigabe der Waren. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft dann zunächst die Anmeldung sowie die Begleitdokumente und führt stichprobenartig eine Beschau der angemeldeten Güter durch.

    Bevor die Waren für den freien Verkehr freigegeben werden (die sog. Überlassung), wird geprüft, ob die Voraussetzungen zur Einfuhr der angemeldeten Waren erfüllt, sowie weitere Dokumente, wie beispielsweise die Ursprungszeugnisse, kontrolliert sind. Wird dem Antrag stattgegeben, wird durch den Zoll ein Steuerbescheid erstellt. Nach Begleichung der anfallenden Abgaben durch den Importeur, werden die angemeldeten Waren zum freien Verkehr innerhalb der EU freigegeben.

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