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Freihandelsabkommen zwischen EU und Kenia

Die Europäische Union und Kenia haben ein Wirtschaftsabkommen unterzeichnet. Sobald beide Vertragsparteien es ratifiziert haben, wird es vollständig in Kraft treten.

Im Dezember unterzeichneten beide Vertragsparteien das weitreichende Handelsabkommen. Das Abkommen wird nun dem Europäischen Parlament sowie dem kenianischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt. Erst wenn beide Vertragsparteien das Abkommen ratifiziert haben, kann es in Kraft treten.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) bildet eine Basis für die Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen auf beiden Seiten sowie eine gezielte Zusammenarbeit zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung Kenias. Es ist das ehrgeizigste Handelsabkommen, das die EU mit einem Entwicklungsland jemals unterzeichnet hat, bezogen auf Nachhaltigkeitsbestimmungen wie Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung der Geschlechter.

Das Abkommen reduziert Zölle

Mit dem bilateralen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA, engl. EPA) werden die Einfuhrzölle der EU für kenianische Waren dauerhaft beseitigt. Im Gegenzug verpflichtet sich Kenia nach Inkrafttreten des Abkommens 82,6 Prozent der Einfuhren aus der EU schrittweise über 25 Jahre zu liberalisieren. Zölle für verschiedene landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Kunststoffe, Waren aus Papier und Pappe, Textilien und Bekleidung, keramische Produkte, Glaswaren, Möbel oder bestimmte Fahrzeuge bleiben bestehen.

Handelsvolumen bei 3,3 Milliarden Euro

Die EU ist der wichtigste Exportmarkt Kenias und zugleich der zweitgrößte Handelspartner des Landes. Das Handelsvolumen lag 2022 bei insgesamt 3,3 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 27 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Das WPA wird noch mehr Chancen für kenianische Unternehmen und Exporteure schaffen. Zum einen öffnet es den EU-Markt für kenianische Waren vollständig. Zum anderen bietet es durch größere Rechtssicherheit und mehr Stabilität Anreize für EU-Investitionen in Kenia.

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