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February 26, 2024

Neues EU-System „Proof of Union Status“ ersetzt T2L und T2LF

Ab dem 1. März 2024 sind Unternehmen, die Waren innerhalb der Europäischen Union importieren oder exportieren, verpflichtet, im neuen EU-System für den Nachweis des Unionsstatus (PoUS) T2L(F)-Dokumente zu beantragen. Papierdokumente des T2L(F) können nicht mehr verwendet werden.

T2L(F)-Dokumente belegen, dass Waren innerhalb der Europäischen Union frei zirkulieren. Ein T2LF wird verwendet, wenn das Ziel innerhalb des Zollgebiets der EU, jedoch außerhalb ihres Mehrwertsteuergebiets liegt. Für alle anderen Szenarien sollte ein T2L-Dokument verwendet werden.

Die Implementierung des neuen Systems erfolgt in 2 Phasen. Die erste Phase, die am 1. März 2024 beginnt, sieht den Übergang von papierbasierten T2L(F)-Dokumenten zu ihren digitalen Gegenstücken im PoUS-System vor. Die zweite Phase umfasst das Zollgutmanifest, das voraussichtlich im dritten Quartal 2025 umgesetzt wird.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Um weiterhin T2L(F)-Dokumente auszustellen, muss Ihr Unternehmen über das EU-Zollhändlerportal auf das PoUS-System zugreifen, für das eine eRecognition der Stufe 3 erforderlich ist. Papierbasierte T2L(F)-Dokumente werden auslaufen und durch eine Bewegungsreferenznummer (MRN), die durch das neue System generiert wird, ersetzt. Diese MRN muss den Zollbehörden des Landes, in dem die Waren ankommen, vorgelegt werden.

Wir empfehlen Unternehmen, ihre Lieferketten zu überprüfen, um eventuelle Anpassungen an diesen neuen Prozess zu identifizieren.

Gerlach Zolldienste steht Ihnen zur Seite

Um auf das PoUS-System zugreifen zu können, müssen Sie sich in das EU-Zollhändlerportal einloggen, für das eine eRecognition der Stufe 3 erforderlich ist. Wenn Sie Fragen zu diesem Prozess haben, unterstützen wir Sie gerne. Zögern Sie nicht, sich an Ihr lokales Gerlach-Büro zu wenden und uns bzgl. der Verwendung dieser Dokumente oder des neuen Systems zu kontaktieren.

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