Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Wofür steht AWG?
Das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt den Verkehr von Wirtschaftsgütern wie Waren, Devisen oder Dienstleistungen aus dem Ausland. Seit 1961 bildet es den Rahmen für die Ausgestaltung des Warenverkehrs mit anderen Staaten. Für Deutschland regelt das AWG nationalstaatlich den Wirtschafts- und Außenwirtschaftsverkehr zwischen Inländern und Ausländern – ausgehend vom Prinzip des Wirtschaftsgebiets. Das Gesetz beruht auf dem Grundsatz, dass alle Geschäfte mit anderen Staaten uneingeschränkt zulässig sind, solange sie nicht ausdrücklich Beschränkungen unterworfen wurden. Der Waren-, Zahlungs- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland ist also grundsätzlich frei. Beschränkungen können sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz selbst, aber auch aus anderen Gesetzen und Rechtsvorschriften ergeben – so zum Beispiel aus Zollregelungen, gesundheitspolizeilichen Vorschriften oder Marktordnungsgesetzen.