Transit

Gerlach hat die passende Lösung
für den Transitverkehr Ihrer Waren

Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen des Verkehrs Ihrer Waren im Transit
und sorgen für eine korrekte Abwicklung der zollrechtlichen Abfertigung.

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WENN

Transporte von Waren durch das Staatsgebiet eines Landes führen, müssen sie an sämtlichen Grenzübergängen Zwischenstopps einlegen, um zollamtlich erfasst zu werden. Durch ein Versandverfahren (Transit) wird der Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (Nicht-EU-Ländern) erheblich vereinfacht. Die Zollexperten von Gerlach kennen alle relevanten Vorschriften und Rechtsnormen von VersandverfahrenSetzen Sie deshalb beim Transit auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.

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Ihre Vorteile beim Transit mit Gerlach

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    Wir unterstützen bei physischen Zollbeschauen und bei der Dokumentenabwicklung.
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    Wir unterstützen bei Anfragen und Mitteilungen der Zollbehörden.
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    Wir stellen Bürgschaften bereit und archivieren sämtliche relevanten Dokumente.
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    Wir unterstützen bei der Klärung von nicht erledigten Versandverfahren.
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    Wir ermöglichen die Nutzung vereinfachter Verfahren (zugelassener Empfänger / zugelassener Versender).
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Transit
Machen Sie es sich einfach

In der EU gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Waren erst in dem Land erhoben wird, in dem sie in den Handel gelangen und verbraucht werden sollen. Dies ist der Ansatzpunkt des Versandverfahrens. Das Versandverfahren erlaubt die Beförderung von Gütern zwischen zwei Punkten innerhalb der EU. Die Verzollung von Waren muss dann erst an ihrem endgültigen Bestimmungsort vorgenommen werden. Außerdem können über dieses Verfahren Güter zwischen zwei EU-Ländern transportiert werden, wenn bei dem Transport ein Nicht-EU-Land (Drittland) durchfahren wird.


Es gibt verschiedene Arten von Versandverfahren. Das wohl bekannteste ist das Carnet TIR (Transport Internationaux Routiers) und dient der Vereinfachung von Transporten im Straßengüterverkehr. Dabei werden die im Ausgangsland durchgeführten Zollkontrollen in allen durchfahrenen Staaten anerkannt. Daneben gibt es das Carnet ATA (Admission Temporaire) das besonders für die vorübergehende Einfuhr von Gütern im internationalen Handel gedacht ist. Das gemeinschaftliche (Unions-)Versandverfahren (gVV / UVV) regelt den Transport von Waren aus Nicht-EU-Ländern zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten und das gemeinsame Versandverfahren (gemVV) regelt die Beförderung von Nicht-EU-Waren zwischen EU- und EFTA-Ländern. Egal für welches Verfahren Sie sich entscheiden: Gerlach ist immer der richtige Ansprechpartner für Sie.

Kontaktieren Sie uns!

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    Führender, neutraler Zolldienstleister in Europa
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    Mehr als 140 Jahre geballte Zoll-Erfahrung
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