Wir unterstĂŒtzen Sie bei allen Anforderungen des Verkehrs Ihrer Waren im Transit
und sorgen fĂŒr eine korrekte Abwicklung der zollrechtlichen Abfertigung.
In der EU gilt das sogenannte Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer auf Waren erst in dem Land erhoben wird, in dem sie in den Handel gelangen und verbraucht werden sollen. Dies ist der Ansatzpunkt des Versandverfahrens. Das Versandverfahren erlaubt die Beförderung von GĂŒtern zwischen zwei Punkten innerhalb der EU. Die Verzollung von Waren muss dann erst an ihrem endgĂŒltigen Bestimmungsort vorgenommen werden. AuĂerdem können ĂŒber dieses Verfahren GĂŒter zwischen zwei EU-LĂ€ndern transportiert werden, wenn bei dem Transport ein Nicht-EU-Land (Drittland) durchfahren wird.
Es gibt verschiedene Arten von Versandverfahren. Das wohl bekannteste ist das Carnet TIR (Transport Internationaux Routiers) und dient der Vereinfachung von Transporten im StraĂengĂŒterverkehr. Dabei werden die im Ausgangsland durchgefĂŒhrten Zollkontrollen in allen durchfahrenen Staaten anerkannt. Daneben gibt es das Carnet ATA (Admission Temporaire) das besonders fĂŒr die vorĂŒbergehende Einfuhr von GĂŒtern im internationalen Handel gedacht ist. Das gemeinschaftliche (Unions-)Versandverfahren (gVV / UVV) regelt den Transport von Waren aus Nicht-EU-LĂ€ndern zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten und das gemeinsame Versandverfahren (gemVV) regelt die Beförderung von Nicht-EU-Waren zwischen EU- und EFTA-LĂ€ndern. Egal fĂŒr welches Verfahren Sie sich entscheiden: Gerlach ist immer der richtige Ansprechpartner fĂŒr Sie.