Export

Gerlach hat die passende Lösung für Ihre Warenausfuhr
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Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Exportverzollung
und sorgen für eine reibungslose Ausfuhr Ihrer Waren.

Immer dann, wenn Güter von einem EU-Mitgliedstaat / Schweiz in ein Nicht-EU-Land (Drittland) ausgeführt werden sollen, müssen diese bei der jeweiligen Zollbehörde angemeldet werden. Damit die Export-Verzollung reibungslos klappt, sollten Sie bei Exporten immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite haben, der Sie im gesamten Zollverfahren unterstützt. Setzen Sie deshalb beim Export auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.

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Ihre Vorteile beim Export mit Gerlach

Wir übernehmen die Ausfuhrabwicklung im vereinfachten und im Normalverfahren.

Wir unterstützen bei physischen Zollbeschauen und bei der Dokumentenabwicklung.

Wir unterstützen bei Anfragen und Mitteilungen der Zollbehörden.

Wir unterstützen beim Nachweis vollständiger Ausfuhrbelege und archivieren sämtliche relevanten Dokumente.

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Alle Zolldienste

Transit

Wir unterstützen Sie bei allen Anforderungen des Verkehrs Ihrer Waren im Transit und sorgen für eine korrekte Abwicklung der zollrechtlichen Abfertigung.

Import

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Importverzollung und sorgen für eine reibungslose Einfuhr von Waren.

Fiskalvertretung

Setzen Sie auf die langjährige Erfahrung von Gerlach. Wir übernehmen Ihre Fiskalvertretung in Europa/Schweiz für eine reibungslose Wareneinfuhr.

Export

Wir begleiten Sie durch den kompletten Prozess der Exportverzollung und sorgen für eine reibungslose Ausfuhr Ihrer Waren.

    Export
    Überlassen Sie dies den Spezialisten

    Der Prozess der Verzollung bei der Warenausfuhr besteht aus vielen kleinen Schritten. Unsere Experten begleiten Sie dabei von der Zollanmeldung bis zum Ausgangsvermerk. Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgeben werden. Diese prüft dann zunächst die Anmeldung sowie die Begleitdokumente und führt stichprobenweise eine Beschau der Waren durch.

    Bevor die Waren für den Export freigegeben werden, werden außerdem die Ausfuhrbestimmungen, die Genehmigungsvoraussetzungen und alle relevanten Dokumente der Sendung kontrolliert. Nachdem die Waren die EU verlassen haben, wird ein Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke (der sog. Ausgangsvermerk) erstellt. Durch ein internes Kontrollsystem kann Gerlach als Zusatzdienstleistung sicherstellen, dass Sie über alle notwendigen Nachweise bei der Ausfuhr verfügen.

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