Fiskalvertretung in der Schweiz
Ausländische Unternehmen, die Waren in die Schweiz importieren oder steuerpflichtige Dienstleistungen ohne lokale Niederlassung erbringen, benötigen einen Fiskalvertreter. Dies stellt sicher, dass alle Vorgaben des Schweizer Mehrwertsteuerrechts (MWST) eingehalten werden und die steuerliche Erklärung, Buchhaltung und Zahlung korrekt erfolgen.
Gerlach übernimmt als Ihr offizieller Steuervertreter die MWST-Registrierung, die laufenden Meldungen sowie die gesamte Kommunikation mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Dank jahrzehntelanger Erfahrung und mehrsprachigen Experten vereinfachen wir die steuerliche Compliance und ermöglichen es Ihrem Unternehmen, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren – ohne administrativen Aufwand oder rechtliche Risiken.
Wie Gerlach die Steuervertretung unterstützt
Wir registrieren Ihr Unternehmen für die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) und beantragen eine lokale Steueridentifikationsnummer.
Wir agieren als Ihr gesetzlicher Vertreter gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Regelmäßige Berechnung, Meldung und Einreichung aller Mehrwertsteuererklärungen.
Verwaltung der MWST-Abrechnungen und Sicherstellung der Einhaltung der Schweizer Zahlungsfristen.
Wir übernehmen die Korrespondenz mit den Behörden und beraten Sie zur Mehrwertsteuerbehandlung von Importen und Dienstleistungen.
Unser Prozess der Steuervertretung
Erste Bewertung: Ermittlung Ihrer Mehrwertsteuerpflichten und der Notwendigkeit einer Steuervertretung.
Registrierung: Vorbereitung aller Formulare und Registrierung Ihres Unternehmens bei den Schweizer Steuerbehörden.
Prüfung der Unterlagen: Überprüfung von Rechnungen, Verträgen und Importunterlagen auf Mehrwertsteuerkonformität.
Erklärung und Berichterstattung: Vorbereitung und Einreichung von vierteljährlichen oder monatlichen Mehrwertsteuererklärungen.
Zahlungsmanagement: Koordination der MWST-Abrechnungen und Kommunikation mit der ESTV.
Kontinuierliche Unterstützung: Bereitstellung von Updates zu Änderungen des Schweizer Mehrwertsteuerrechts und laufende Beratung.
Warum Gerlach für die steuerliche Vertretung in der Schweiz?
Kontaktieren Sie unsUnsere Spezialisten kennen sich mit dem Schweizer Mehrwertsteuerrecht aus und sorgen für eine präzise, konforme Berichterstattung für jede Transaktion.
Als Ihr offizieller Vertreter gegenüber den Schweizer Steuerbehörden übernehmen wir für Sie die gesamte Kommunikation und alle Verpflichtungen.
Steuervertretung und Zollprozesse werden gemeinsam verwaltet, wodurch konsistente und genaue Daten über alle Systeme hinweg gewährleistet sind.
Teams, die fließend Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch sprechen, sorgen für eine reibungslose Koordination mit Kunden und Behörden.
Mit über 140 Jahren Erfahrung garantiert Gerlach Professionalität, Transparenz und Compliance bei allen steuerlichen Vorgängen.
Ergänzende Dienstleistungen
Importzollabfertigung
Nahtlose Koordination zwischen Zoll- und MWST-Registrierungsprozessen für eine vollständig konforme Einfuhrabwicklung.
Ausfuhrzollabfertigung
Sicherstellung der korrekten MWST-Behandlung und der formellen Steuerbefreiung für alle Exporte gemäß Schweizer Recht.
Transitverfahren
Abwicklung von Waren unter Zollkontrolle, inklusive korrekter MWST-Zuordnung bei aufgeschobenen Steuerpflichten.
AEO-Antrag
Unterstützung bei der Vorbereitung und Einhaltung der Anforderungen für den Status eines vertrauenswürdigen Händlers.
Fragen & Antworten zur Fiskalvertretung in der Schweiz
Fragen & Antworten zur Fiskalvertretung in der Schweiz
Wenn Ihr Unternehmen Waren in die Schweiz importiert oder steuerpflichtige Dienstleistungen ohne eine registrierte Niederlassung erbringt, müssen Sie einen Steuervertreter benennen, der die Einhaltung der MWST-Pflichten sicherstellt und gegenüber der ESTV verantwortlich ist.
Kann Gerlach als unser Fiskalvertreter fungieren?
Ja. Gerlach Switzerland ist berechtigt, nicht ansässige Unternehmen gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu vertreten und übernimmt alle damit verbundenen Mehrwertsteuerpflichten, einschließlich Meldungen und Behördenkommunikation.
Wie oft müssen Mehrwertsteuererklärungen eingereicht werden?
In der Regel vierteljährlich; für größere Unternehmen kann eine monatliche Meldung erforderlich sein. Gerlach erstellt und reicht alle Erklärungen fristgerecht entsprechend der Registrierungsart ein.
Was sind die Vorteile eines Fiskalvertreters?
Die Ernennung eines Fiskalvertreters gewährleistet vollständige Compliance, fristgerechte MWST-Abgaben und eine vereinfachte Kommunikation mit den Behörden – wodurch Risiken, Strafen und Verzögerungen vermieden werden.
Kann die Steuervertretung mit Zolldienstleistungen kombiniert werden?
Ja. Gerlach übernimmt sowohl die Zollabfertigung als auch die Steuervertretung und sorgt für eine nahtlose Verbindung zwischen Einfuhrprozessen und MWST-Berichterstattung.
Wann braucht ein Unternehmen ohne Niederlassung eine MWST-Nummer in der Schweiz?
Sobald steuerpflichtige Umsätze erzielt oder Waren importiert werden, entsteht eine Registrierungspflicht – unabhängig vom Firmensitz.
Kann ein Fiskalvertreter Import-MWST korrekt zuordnen und erklären?
Ja. Der Fiskalvertreter kann eVV, Importwerte und MWST-Verbuchung vollständig übernehmen.

Handel in der Schweiz mit Vertrauen
Mit Gerlach Switzerland als Ihrem Steuervertreter erfüllen Sie alle Schweizer Mehrwertsteueranforderungen und behalten gleichzeitig vollständige Transparenz und Kontrolle. Wir kümmern uns um die Registrierung, die Erklärungen und die Steuerkommunikation – damit Ihr Unternehmen die Vorschriften einhält und sich auf sein Wachstum konzentrieren kann.
Kontaktieren Sie noch heute unsere Spezialisten für Steuervertretung, um Ihr Schweizer Mehrwertsteuermanagement zu vereinfachen.












