Einfuhrzollabfertigung in der Schweiz
Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Zollunion, daher müssen alle Importe – auch aus benachbarten EU-Ländern – eine formelle Zollabfertigung durchlaufen. Aufgrund des hohen täglichen Warenverkehrs über Grenzen wie Basel, Chiasso, Genf oder Kreuzlingen ist eine präzise Importabwicklung entscheidend, um Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden. Korrekte Zolltarifierungen, vollständige Dokumente und eine fehlerfreie digitale Anmeldung sind dafür unerlässlich.
Gerlach Schweiz bietet eine vollständige Importabfertigung für Waren, die auf den Schweizer Markt gelangen. Von der elektronischen Anmeldung über die MWST-Behandlung bis hin zur Erstellung des eVV wickeln wir alle Schritte direkt mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherung (BAZG) ab. Unsere Teams sorgen an allen wichtigen Grenzübergängen für schnelle, vorschriftsmäßige und transparente Abläufe.
Wie Gerlach die Einfuhrzollabfertigung unterstützt
Digitale Einreichung der Einfuhrzollanmeldungen beim BAZG, schnell und präzise verarbeitet für reibungslose Abläufe.
Prüfung und Zuordnung der richtigen Zolltarifnummern für eine korrekte Berechnung von Zöllen, Steuern und Importkosten.
Transparente Berechnung der Einfuhrsteuer, inklusive Unterstützung bei ZAZ-Lösungen und MWST-Themen für nicht ansässige Unternehmen.
Erstellung und Validierung des elektronischen Veranlagungsverfügungsnachweises für eine vollständige und revisionssichere Dokumentation.
Nahtloser Datenaustausch und lokale Teams für effiziente, planbare und sichere Importabfertigungen.
Unser Einfuhrabfertigungsprozess
Dokumentensammlung: Zusammenstellung und Prüfung aller relevanten Importunterlagen wie Handelsrechnung, Ausfuhrerklärung und Transportdokumente.
Zolltarifierung: Ermittlung der korrekten Zolltarifnummern und Bewertung der Waren für eine präzise Berechnung von Zöllen und Steuern.
Einreichung der Anmeldung: Digitale Übermittlung der Einfuhrzollanmeldung über E-Dec beim BAZG für eine schnelle und korrekte Verarbeitung.
MWST- und Zollabrechnung: Berechnung der Einfuhrsteuer sowie Bestimmung der Zollabgaben gemäß den geltenden CH-Vorschriften.
eVV-Erstellung: Erstellung und Validierung des elektronischen Veranlagungsverfügungsnachweises als zentraler Nachweis für die Importveranlagung.
Freigabe und Archivierung: Bereitstellung der finalen Zolldokumente und sichere digitale Ablage zur Nachverfolgung und für spätere Audits.
Warum Gerlach für die Einfuhrzollabfertigung in der Schweiz?
Kontaktieren Sie unsBüros an allen wichtigen Schweizer Grenzübergängen ermöglichen schnelle Reaktionszeiten und effiziente Importabwicklungen.
Fachspezialisten in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch unterstützen Sie flexibel in jeder Region.
EDI-Anbindungen, eVV-Integration und moderne Systeme sorgen für transparente und beschleunigte Prozesse.
AEO-, ISO- und UMS-Zertifizierungen gewährleisten geprüfte Qualität und maximale Rechtssicherheit.
Konsistente Betreuung über alle Grenzen hinweg für eine klare und effiziente Kommunikation.
Ergänzende Dienstleistungen
Fiskalvertretung
Unterstützung für nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen bei MWST-Registrierung, Abrechnung und Behördenkommunikation.
Ausfuhrzollabfertigung
Effiziente Abwicklung von Exporten aus der Schweiz mit digitaler Dokumentation.
Transitverfahren
Erstellung und Verwaltung von T1/T2-Dokumenten für Waren, die unter Zollkontrolle transportiert werden.
AEO-Antrag
Unterstützung beim Erlangen des Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.
Häufig gestellte Fragen zur Einfuhrzollabfertigung in der Schweiz
Welche Dokumente sind für die Einfuhrzollabfertigung erforderlich?
Für die Einfuhr benötigen Sie üblicherweise eine Handelsrechnung, eine Ausfuhranmeldung des Herkunftslands, Transportpapiere sowie – falls Präferenzzölle genutzt werden sollen – einen Ursprungsnachweis. Gerlach prüft alle Dokumente sorgfältig, damit die Abfertigung ohne Verzögerungen erfolgen kann.
Wie wird die Schweizer Mehrwertsteuer bei der Einfuhr behandelt?
Bei den meisten Waren wird die MWST direkt bei der Einfuhr erhoben. Unternehmen mit ZAZ-Konto können die MWST-Zahlung jedoch aufschieben. Gerlach unterstützt bei der korrekten Zuordnung, Abrechnung und Archivierung aller MWST-relevanten Daten.
Sind Waren aus der EU automatisch zollfrei?
Viele Waren können zollfrei importiert werden, aber nur, wenn ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt. Fehlt dieser, gelten die regulären Zollsätze – unabhängig davon, dass die Ware aus der EU stammt.
Was sind typische Fehler bei der Importabwicklung?
Häufige Fehler sind unvollständige Dokumente, falsche HS-Codes oder fehlende Ursprungsnachweise. Solche Fehler führen oft zu Verzögerungen oder Nachforderungen. Gerlach minimiert diese Risiken durch präzise Prüfung und digitale Prozesskontrollen.
Kann Gerlach die Einfuhrabfertigung auch für nicht in der Schweiz ansässige Unternehmen übernehmen?
Ja. Gerlach unterstützt sowohl Schweizer als auch internationale Unternehmen und kann zusätzlich als Fiskalvertreter für MWST-Angelegenheiten auftreten.
Welche Rolle spielt das eVV bei der Importabfertigung in der Schweiz?
Das eVV dient als digitaler Nachweis der Einfuhrveranlagung. Es ist für die MWST-Abrechnung wichtig und wird von Unternehmen für interne und externe Audits benötigt.
Wie beeinflusst die korrekte HS-Klassifizierung die Importkosten?
Die richtige HS-Klassifizierung stellt sicher, dass Zölle und MWST korrekt berechnet werden. Fehler können zu Nachforderungen oder Verzögerungen führen.

Import in die Schweiz – schnell, konform und transparent
Mit Gerlach Switzerland werden Ihre Importe effizient und vollständig vorschriftsgemäß abgefertigt. Unsere Experten kümmern sich um alle Zollformalitäten und die digitale Dokumentation, damit Ihre Waren ohne Verzögerungen über jede Schweizer Grenze gelangen.
Kontaktieren Sie noch heute unsere Importspezialisten, um Ihre Zollprozesse zu optimieren.












