AEO-Zertifizierung

Gerlach ist Ihr Experte fĂŒr die Bewilligung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

Wir unterstĂŒtzen Sie im Antragsverfahren fĂŒr eine erfolgreiche AEO-Zertifizierung Ihres Unternehmens, damit Sie alle Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausschöpfen können.

Aufgrund der verĂ€nderten globalen Sicherheitslage haben sich die Mitgliedstaaten der Weltzollorganisation auf ein ‘Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade‘ geeinigt und damit weltweite Rahmenbedingungen fĂŒr ein modernes effektives Risikomanagement geschaffen.

Der AEO – „Authorised Economic Operator“ dient zur Absicherung der durchgĂ€ngigen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum EndempfĂ€nger – eine Art FĂŒhrungszeugnis eines Unternehmens.

Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bietet sowohl importierenden als auch exportierenden Unternehmen viele Vorteile. Damit Sie keine Ablehnung Ihres Antrages riskieren, sollten Sie immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite haben, der Sie im gesamten Antragsverfahren unterstĂŒtzt. Setzen Sie deshalb bei der Beantragung auf Gerlach – Ihren Zollspezialisten.

Aufgrund der verĂ€nderten globalen Sicherheitslage haben sich die Mitgliedstaaten der Weltzollorganisation auf ein ‘Framework of Standard to Secure and Facilitate Global Trade‘ geeinigt und damit weltweite Rahmenbedingungen fĂŒr ein modernes effektives Risikomanagement geschaffen.

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Ihre Vorteile bei der Beantragung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) mit Gerlach

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zu Ihrem Zoll-Audit.
Mit Gerlach halten Sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gemäß Art. 38 und 39 Zollkodex der Union, Art. 24 – 35 der Durchführungsverordnung und Art. 26 der Delegierten Verordnung ein.
Gerlach setzt dabei zuverlässige, rechtskonforme Soll-Prozesse und Dokumentationen auf.
Der AEO-Status berechtigt zu Vergünstigungen für eine schnellere und problemlose Zollabwicklung und Sie haben Zugriff auf aktuelles Zoll Know-how in allen europäischen Ländern.
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AEO-Zertifizierung

Wir unterstĂŒtzen Sie im Antragsverfahren fĂŒr eine erfolgreiche AEO-Zertifizierung Ihres Unternehmens, damit Sie alle Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausschöpfen können.

    AEO-Zertifizierung
    Wir bringen Sie sicher durch das Antragsverfahren

    Der AEO-Status kann von Unternehmen, die in der EuropĂ€ischen Union ansĂ€ssig sind und am Zollgeschehen beteiligt sind, beantragt werden. Unsere Experten fĂŒhren Sie erfolgreich durch das komplette Antragsverfahren fĂŒr den AEO. Dabei fĂŒhren wir z.B. einen „Quick Scan“ durch und betrachten detailliert Ihre Logistikprozesse. Auf Basis der Resultate empfehlen wir Ihnen, welche AEO-Zertifizierung fĂŒr Sie die Beste ist.

    Es gibt verschiedene Arten der AEO Bewilligungen: „Zollrechtliche Vereinfachungen/Customs“ (AEO C), „Sicherheit/Security“ (AEO S) sowie die Kombination beider Bewilligungen „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO C/S).

    Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gĂŒltig und zeitlich nicht befristet. JĂ€hrlich erfordert es eine Aktualisierung des AEO-Status und alle 3 Jahre eine Neubewertung.

    Kontaktieren Sie uns!

    FĂŒhrender, neutraler Zolldienstleister in Europa
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    Lokal verankert – global vernetzt in ĂŒber 200 LĂ€ndern
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