Wir unterstĂŒtzen Sie im Antragsverfahren fĂŒr eine erfolgreiche AEO-Zertifizierung Ihres Unternehmens, damit Sie alle Vorteile eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ausschöpfen können.
Aufgrund der verĂ€nderten globalen Sicherheitslage haben sich die Mitgliedstaaten der Weltzollorganisation auf ein âFramework of Standard to Secure and Facilitate Global Tradeâ geeinigt und damit weltweite Rahmenbedingungen fĂŒr ein modernes effektives Risikomanagement geschaffen.
Der AEO â âAuthorised Economic Operatorâ dient zur Absicherung der durchgĂ€ngigen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum EndempfĂ€nger â eine Art FĂŒhrungszeugnis eines Unternehmens.
Der Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bietet sowohl importierenden als auch exportierenden Unternehmen viele Vorteile. Damit Sie keine Ablehnung Ihres Antrages riskieren, sollten Sie immer einen kompetenten Experten an Ihrer Seite haben, der Sie im gesamten Antragsverfahren unterstĂŒtzt. Setzen Sie deshalb bei der Beantragung auf Gerlach â Ihren Zollspezialisten.
Aufgrund der verĂ€nderten globalen Sicherheitslage haben sich die Mitgliedstaaten der Weltzollorganisation auf ein âFramework of Standard to Secure and Facilitate Global Tradeâ geeinigt und damit weltweite Rahmenbedingungen fĂŒr ein modernes effektives Risikomanagement geschaffen.
Der AEO-Status kann von Unternehmen, die in der EuropĂ€ischen Union ansĂ€ssig sind und am Zollgeschehen beteiligt sind, beantragt werden. Unsere Experten fĂŒhren Sie erfolgreich durch das komplette Antragsverfahren fĂŒr den AEO. Dabei fĂŒhren wir z.B. einen âQuick Scanâ durch und betrachten detailliert Ihre Logistikprozesse. Auf Basis der Resultate empfehlen wir Ihnen, welche AEO-Zertifizierung fĂŒr Sie die Beste ist.
Es gibt verschiedene Arten der AEO Bewilligungen: âZollrechtliche Vereinfachungen/Customsâ (AEO C), âSicherheit/Securityâ (AEO S) sowie die Kombination beider Bewilligungen âZollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheitâ (AEO C/S).
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gĂŒltig und zeitlich nicht befristet. JĂ€hrlich erfordert es eine Aktualisierung des AEO-Status und alle 3 Jahre eine Neubewertung.