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Intrastat- und Zollanmeldungen 2022: Änderungen bei der Art des Geschäfts

Die Intrahandelsstatistik (kurz: Intrastat) verpflichtet Unternehmen, für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr statistische Meldungen abzugeben. Ab dem 1. Januar 2022 treten dafür neue Vorschriften in Kraft. So wird es bei den Geschäftsarten wird es eine neue Einteilung geben, die Nummerierungen ändern sich.
December 16, 2021
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Zum 1. Januar 2022 werden die Nummerierungen der in der Intrastat-Anmeldung verwendeten Geschäftsarten erneuert und überabeitet. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Intrastat-Meldung, sondern ist unter anderem auch für Zollanmeldungen mit ATLAS relevant. Da die in der in Intrastat-Meldung verwendeten Geschäftsarten mit denen in der Zollanmeldung harmonisiert sind, ändern sich diese auch dort ab dem 1. Januar 2022. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


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In ATLAS werden die Änderungen jedoch erst ab dem 15. Januar 2022 umgesetzt. Für Ihre Ein- und Ausfuhren bedeutet dies, dass die neuen Arten des Geschäfts – anders als in Ihren Intrastat-Meldungen – erst ab dem 15. Januar 2022 gemeldet werden dürfen.

Eine wichtige Änderung betrifft die Unterteilung der Geschäftsart. Künftig wird unterschieden, ob es sich um einen endgültigen Kauf/Verkauf an ein Unternehmen (B2B) oder an eine Privatperson (B2C) handelt. Die bisherige Codierung der Geschäftsart für einen endgültigen Kauf/ Verkauf (11) gliedert sich somit in zwei neue:

  • 11 – endgültiger Kauf/Verkauf B2B ( Business to Business )
  • 12 – endgültiger Kauf/Verkauf B2C ( Business to Consumer )

Die bisher mit Geschäftsart 12 angemeldeten Mustersendungen / Konsignationsgeschäfte werden künftig mit Code 32 angemeldet:

  • 32 – Ansichts- oder Probesendung (einschließlich Auslieferungs- und Konsignationslager, sowie Kommissionsgeschäfte)

Neue Geschäftsarten-Nummerierungen im Detail

Nummerierungsänderungen in folgenden Bereichen:

  • „1x“ (Ware vs. Entgelt)
    • „11“ – Handel mit Unternehmen – nur noch zwischen Unternehmen!
    • „12“ – Handel mit Privatkunden (inkl. Versandhandel); bisher „11“
  • „3x“ (Eigentumswechsel ohne Entgelt)
    • „31“ – Lieferungen an Logistiklager; bisher „12“
    • „32“ – Probesendungen & Konsi-/Kommissionslager; bisher „12“
    • „33“ – Finanzierungsleasing; bisher „14“
    • „34“ – Eigentumswechsel ohne Entgelt; bisher „13“ & „31“ – „34“
  • „6x“ (nur für den Extrahandel)
    • „68“ – Zolllagerverkehre; bisher „92“
  • „7x“ (Gemeinschaftsprogramme)
    • „71“ – Quasi-Import; früher „99“
    • „72“ – Quasi-Export; früher z. B. „11“
  • „9x“ (Miete, Sonstiges)

Keine Änderungen in der Nummerierung in folgenden Bereichen:

  • „2x“ (Rück-/Ersatzlieferungen)
  • „4x“ (zur LV) / „5x“ (nach LV)
  • „81“ (Werklieferungen)

Änderungen in den Details der Geschäftsarten

Die genaue Definition der Geschäftsarten ändert sich in den folgenden Bereichen:

  • 11 und 12 (Kaufgeschäfte)
  • 21, 22 und 23 (Rücksendungen und Ersatzlieferungen)
  • 31 bis 34 (Lagerverkehr, Finanzierungsleasing, Geschäfte ohne finanzielle Gegenleistung)
  • 41 bis 52 (Lohnveredelung)
  • 67, 68 und 69 (Spezielle Warenverkehre im Extrahandel)
  • 71 und 72 (Quasi-Importe und Quasi-Exporte)
  • 81, 91 und 99 (Geschäfte mit Generalvertrag, vorübergehende Warenverkehre und sonstige Geschäfte)

Mehr Informationen zu den Änderungen bei Anmeldungen zu Außenhandelsstatistik bekommen Sie auf der Website des Statistischen Bundesamtes.

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