News & Trends

Wichtige Änderungen für Intrastat-Meldungen zum 1.1.2022

Intrastat-Meldungen dienen der Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Unternehmen müssen Warenversendungen und -eingänge zentral melden, in Deutschland an das Statistische Bundesamt. Nun hat das Bundesamt über wichtige Änderungen, die ab 1. Januar 2022 gelten, informiert.
December 9, 2021
|
Teilen

Die Meldungen zur Intrahandelsstatistik, kurz: Intrastat-Meldung, müssen nicht bei jedem grenzüberschreiten Verkehr vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass bestimmte Warenwerte überschritten werden: 500.000 € bei Versendungen in andere bzw. 800.000 € bei Eingängen aus anderen Mitgliedstaaten.


Das könnte Sie auch interessieren: Intrastat- und Zollanmeldungen 2022: Änderungen bei der Art des Geschäfts


Zum 1. Januar 2022 gibt es nun jedoch einige wichtige Änderungen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Diese Änderungen haben teilweise bedeutende Auswirkungen, daher bitten wir Sie sich hier ausreichend vorzubereiten:

Wir möchten insbesondere auf diese beiden Punkte hinweisen:

  1. Bei Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten ist das Ursprungsland der exportierten Ware ab Berichtsmonat Januar 2022 verpflichtend anzumelden.
  2. Bei Versendungen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union muss künftig auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Warenempfängers im Bestimmungsland angegeben werden.

Für nähere Infos besuchen Sie die Seite des Statistischen Bundesamtes. Hier sind Unterlagen und Erklärvideos zu diesem Thema zu finden.

Weitere Nachrichten
Teilen
Inhaltsverzeichnis

Das könnte Sie auch interessieren

Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Zollvorschriften, EU-Handelsabkommen und Initiativen zur digitalen Transformation. In unseren Artikeln erfahren Sie, was sich ändert – und wie sich dies auf Ihr Unternehmen auswirkt.
Weitere Nachrichten
Follow us on:

Wählen Sie einen Standort aus