Wichtige Erkenntnisse
- Die Zollfreigrenze für Sendungen im Wert von bis zu 150 Euro in die EU endet am 1. Juli 2026.
- Es gilt ein Zoll von 3 Euro pro Zolltarifposition.
- IOSS und OSS bleiben unverändert.
- Die Kosten für den Direktversand in die EU könnten steigen.
- Die zolltarifliche Einreihung gewinnt an Bedeutung.
- Eine zentralisierte EU-Abwicklung könnte für bestimmte Geschäftsmodelle attraktiver werden.
- Belgien und die Niederlande bieten mögliche Optionen zur Stundung der Einfuhrumsatzsteuer.
Warum der neue Zoll bestehende Direktversandmodelle herausfordern könnte
Obwohl der Zoll von 3 Euro für sich genommen relativ gering erscheinen mag, sollten seine Auswirkungen im Kontext der Geschäftsmodelle bewertet werden, die derzeit einen erheblichen Teil der grenzüberschreitenden E-Commerce-Importe in die Europäische Union prägen.
Viele Unternehmen ausserhalb der EU, darunter auch Schweizer Händler, arbeiten mit grossen Mengen von Sendungen mit geringem Wert, die direkt an Verbraucher in der EU versandt werden. Diese Modelle basieren häufig auf geringen Margen, optimierten Versandprozessen und klar kalkulierten Endpreisen.
In diesem Zusammenhang kann die Einführung eines festen Zolls auf Importe mit geringem Wert zu einem kumulativen Anstieg der Gesamtkosten führen. Das gilt insbesondere, wenn Unternehmen eine grosse Anzahl einzelner Bestellungen abwickeln. Wie stark die Auswirkungen sind, hängt unter anderem von Produktwert, Versandvolumen, Produktmix und Zielmarkt ab. Dennoch könnten die zusätzlichen Kosten Unternehmen dazu veranlassen, ihre Preisstrategien und die Gesamtkostenverteilung neu zu bewerten.
Über die finanziellen Auswirkungen hinaus kann die Massnahme auch die operative Komplexität erhöhen. Da der Zoll von 3 Euro pro Zolltarifposition erhoben wird, hängt die zollrechtliche Behandlung einer Sendung von der Einreihung der enthaltenen Waren ab.
Eine genaue zolltarifliche Einreihung und zuverlässige Produktdaten werden dadurch noch wichtiger. Dies gilt besonders für Schweizer Unternehmen, die grosse Mengen an Direktversendungen in die EU abwickeln oder über Marktplätze, Fulfillment-Partner und Paketdienstleister an EU-Endkunden verkaufen.
Unternehmen sollten daher nicht nur die direkten Kosten der neuen Abgabe bewerten, sondern auch die weiterreichenden operativen Auswirkungen auf ihr aktuelles Direct-to-Consumer-Modell.
Über die VAT-Compliance hinausblicken
Wichtig ist: Die Einführung des 3-Euro-Zolls ändert die Funktionsweise der EU-VAT-Vereinfachungsregelungen nicht.
Der Import One-Stop-Shop (IOSS) bietet weiterhin einen Mechanismus für die Erhebung und Meldung der VAT auf berechtigte Importe von geringwertigen Waren in die Europäische Union. Der One-Stop-Shop (OSS) bleibt weiterhin für qualifizierte B2C-Lieferungen innerhalb der EU relevant.
Die neue Zollgebühr unterstreicht jedoch die Trennung zwischen VAT- und Zollverpflichtungen. Während das IOSS die VAT-Erhebung bei der Einfuhr abdeckt, gilt die 3-Euro-Zollgebühr unabhängig davon im Rahmen der Zollvorschriften.
Damit entsteht ein zusätzlicher Kostenfaktor ausserhalb der bestehenden VAT-Vereinfachungsmechanismen. Er betrifft jedoch denselben zugrunde liegenden Transaktionsfluss: B2C-Sendungen mit geringem Wert, die aus Drittländern, einschliesslich der Schweiz, in die Europäische Union importiert werden.
Für Schweizer Unternehmen kann es daher sinnvoll sein, VAT-, Zoll- und Logistikaspekte nicht getrennt zu betrachten, sondern als Teil eines gemeinsamen operativen Modells. Während die Relevanz von IOSS als VAT-Mechanismus unverändert bleibt, kann die breitere Kostenstruktur beim Import von Waren in die EU eine Neubewertung von End-to-End-Fulfillment-Modellen erforderlich machen.
Ein alternatives Modell: Zentralisierte EU-Abwicklung mit OSS-Meldung
Vor diesem Hintergrund könnten einige Schweizer Unternehmen prüfen, ob eine stärker zentralisierte Importstruktur eine praktikable Alternative zum fragmentierten Direktversand an Verbraucher in der EU darstellt.
Insbesondere bei Geschäftsmodellen, die auf grossen Mengen von Paketen mit geringem Wert basieren, kann die Bündelung der Importströme an einem EU-Eingangsort dazu beitragen, die Zollkosten pro Sendung besser zu kontrollieren und eine strukturiertere Zollabwicklung zu ermöglichen.
Bei einem solchen Ansatz werden Waren nicht mehr einzeln aus der Schweiz oder einem anderen Drittland direkt an Endkunden in der EU versandt. Stattdessen werden sie in grösseren Mengen an einen EU-Eingangsort importiert.
Dies beinhaltet in der Regel eine VAT-Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat und, falls erforderlich, die Bestellung eines Fiskalvertreters zur Erfüllung der lokalen Compliance-Verpflichtungen. Nach dem Import werden die Waren im EU-Binnenmarkt zum freien Verkehr überlassen und in einem Distributionszentrum für den anschliessenden B2C-Verkauf innerhalb der EU gelagert.
Aus VAT-Sicht können EU-Binnen-Fernverkäufe an Verbraucher in verschiedenen Mitgliedstaaten anschliessend über den One-Stop-Shop gemeldet werden. Dadurch wird eine zentralisierte VAT-Meldung über mehrere EU-Länder hinweg möglich.
In diesem Modell verlagert sich der Schwerpunkt der Compliance von vielen einzelnen Importtransaktionen hin zu einem stärker konsolidierten Berichts- und Fulfillment-Modell auf EU-Ebene.
Operativ kann diese Struktur mehr Vorhersehbarkeit bei der Zollabwicklung bieten, da die Einfuhrformalitäten an einem einzigen Punkt konzentriert sind, anstatt auf viele einzelne Kleinsendungen verteilt zu sein. Sie kann zudem eine bessere Kontrolle über Produktdaten, einheitliche Zolltarifnummern und mehr Transparenz in der Lieferkette ermöglichen.
In bestimmten Fällen kann sie auch das Cashflow-Management verbessern, abhängig davon, wie die Einfuhrumsatzsteuer im gewählten EU-Mitgliedstaat behandelt wird.
Insgesamt ersetzt dieses Modell keine bestehenden IOSS-basierten Lösungen. Es kann jedoch eine alternative operative Struktur für Unternehmen darstellen, deren aktuelles Direktversandmodell zunehmend durch kumulative Zollkosten und administrative Komplexität belastet wird.
Belgien und die Niederlande als potenzielle EU-Eingangstore
Im Rahmen eines zentralisierten Importmodells bündeln Nicht-EU-Unternehmen, einschliesslich Schweizer Unternehmen, ihre Einfuhren häufig an einem einzigen EU-Eingangsort. Dort werden die Waren in grösseren Mengen abgefertigt, in den freien Verkehr überlassen und anschliessend in einem EU-Lager für den Vertrieb innerhalb der Union gelagert.
Diese Struktur erfordert in der Regel eine VAT-Registrierung im Einfuhrmitgliedstaat und gegebenenfalls die Bestellung eines Fiskalvertreters, um die lokalen VAT- und Zollverpflichtungen zu erfüllen.
B2C-Verkäufe innerhalb der EU werden anschliessend vom EU-Lager aus abgewickelt. Lokale VAT-Pflichten und OSS-Meldungen müssen dabei sauber aufeinander abgestimmt werden.
Die Wahl des EU-Eingangsorts spielt bei der Gestaltung einer zentralisierten Importstruktur eine wichtige Rolle. Sie beeinflusst die praktische Behandlung der Einfuhrumsatzsteuer, die Zollabfertigung und die Effizienz der nachgelagerten Vertriebsprozesse innerhalb der EU.
Insbesondere Mechanismen zur Stundung der Einfuhrumsatzsteuer und vereinfachte Abrechnungsverfahren können bei Importen mit hohem Volumen erhebliche Auswirkungen auf Liquidität und operative Effizienz haben.
In diesem Zusammenhang werden Belgien und die Niederlande häufig als geeignete Einfuhrländer für solche Strukturen bewertet. Belgien bietet mit der ET-14.000-Lizenz unter bestimmten Bedingungen eine aufgeschobene Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer. Die Niederlande verfolgen mit der Artikel-23-Lizenz einen vergleichbaren Ansatz, der einen Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer am Ort der Einfuhr ermöglicht.
Diese Mechanismen können ein effizienteres Cashflow-Management unterstützen und die Abstimmung zwischen Zollprozessen und EU-weiten Vertriebsmodellen erleichtern.
Wie Gerlach Customs Sie unterstützen kann
Gerlach arbeitet mit Unternehmen in jeder Phase dieses Prozesses zusammen: von der Überprüfung bestehender Import- und Vertriebsmodelle bis zur Unterstützung bei der Gestaltung zentralisierter EU-Importstrukturen.
Dazu gehören VAT-Registrierungen und Fiskalvertretung in Belgien, den Niederlanden und anderen EU-Mitgliedstaaten, OSS-Registrierung und OSS-Compliance sowie die Beratung bei der Gestaltung von Zoll- und Lieferkettenprozessen für den grenzüberschreitenden E-Commerce.
Für Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden bedeutet das: klare Rollen im Zollprozess, korrekte Produktdaten, verlässliche Zolltarifnummern und ein Fulfillment-Modell, das zu Kostenstruktur, Zielmärkten und operativen Anforderungen passt.
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