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May 27, 2024

Gerlach hilft bei Problemen mit neuem EU-Trader-Portal

Seit etwas mehr als zwei Monaten erfolgt die Ausstellung und Verwendung einer T2L bzw. T2LF ausschließlich auf elektronischem Weg über das System PoUS. Wir ziehen eine erste Bilanz und zeigen konkrete Fälle, in denen Gerlach Zolldienste aktiv und schnell helfen konnte.

T2L- und T2LF-Dokumente sind wichtige Belege im Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union, dienen sie doch zum Unionsnachweis der transportierten Güter. Ein T2LF wird verwendet, wenn das Ziel innerhalb des Zollgebiets der EU, jedoch außerhalb ihres Mehrwertsteuergebiets liegt. Für alle anderen Szenarien sollte ein T2L-Dokument verwendet werden.

Diese Papier-Unterlagen sind zum 1. März 2024 durch das elektronische System “Proof of Union Status” (PoUS) abgelöst worden. Seit diesem Stichtag werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über PoUS ausgestellt und als T2L-Daten bzw. T2LF-Daten bezeichnet. Zugriff auf das System PoUS erhält man über das EU-Trader-Portal. Und genau hier hatte einer unserer Kunden Probleme, bei denen wir dank unserer Expertise schnell und effizient helfen konnten.

Was war passiert? Das Unternehmen wollte Papiere und Pappen nach San Marino (T2LSM) und jüngst Durchschlagspapier auf Zypern (T2L) transportieren. Aufgrund mangelnder Erfahrung mit dem EU-Trader-Portal konnten die Mitarbeiter des Kunden den elektronischen Antrag und die Änderung in der Anforderung T2LSM nicht eigenständig durchführen. Das Unternehmen wandte sich daraufhin an Gerlach und wir sorgten für ein umfassendes „Onboarding“ sowie einer Step-by-Step-Anleitung zur portaleigenen Hinterlegung des Vertretungsverhältnis nebst Erteilung der elektronischen Vollmacht als Vertreter. So konnten wir zeitnah einen Antrag auf Sichtvermerk T2LSM im Namen des Kunden stellen und die Live-Sendung innerhalb kürzester Zeit über das neue Portal abschließen.

Ein toller Erfolg, der mit der richtigen Vorbereitung sogar noch schneller und effizienter hätte erzielt werden können. Wir empfehlen Ihnen daher ein ELSTER-Konto für Ihr Unternehmen auf Basis der aktuellen Steuernummer zu erstellen. Außerdem sollten Sie sich im Bürger- und Geschäftsportal des Zolls registriert haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt und Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung von T2L/T2LF Dokumenten, kontaktieren Sie uns gerne. Wir erstellen die benötigten Dokumente für Sie!

Sie haben kein Elster-Konto und kennen auch das Bürger- und Geschäftsportal nicht? Auch dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf: Wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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