Das Wichtigste in Kürze
- Bei Ausfuhren über Calais nach Großbritannien sollten Unternehmen die Zollstelle Calais port tunnel bureau (FR620001) als Ausgangszollstelle angeben und die Waren auch dort gestellen.
- Für den Grenzübertritt über die französische Smart Border ist seit dem 20. April 2026 eine Enveloppe logistique obligatoire (ELO) Pflicht.
- Fehlt der Ausgangsvermerk trotzdem, lässt sich die Ausfuhr im Nachforschungsverfahren mit einem Alternativnachweis abschließen.
Warum fehlen bei Ausfuhren über Calais Ausgangsvermerke?
Verlässt eine Ware die EU, bestätigt die Ausgangszollstelle den Ausgang elektronisch an die deutsche Ausfuhrzollstelle. Diese übermittelt dem Anmelder daraufhin den Ausgangsvermerk – in ATLAS die Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT).
Bei Ausfuhren über Frankreich bleibt diese Bestätigung teilweise aus. Das Problem ist seit Jahren bekannt: Bereits 2021 hat das ITZBund darüber informiert, zuletzt im Mai 2025 mit der ATLAS-Info 0786/25. Laut der aktuellen Information entfällt ein nicht unerheblicher Teil der Fälle auf Ausfuhren über Calais.
Warum ist der Ausgangsvermerk so wichtig?
Der Ausgangsvermerk schließt das Ausfuhrverfahren zollrechtlich ab. Zugleich ist er – ebenso wie ein Alternativ-Ausgangsvermerk – nach §§ 9 und 10 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) der Regelnachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Fehlt er, wird es für Unternehmen schwieriger, die Steuerbefreiung gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Offene Ausfuhrvorgänge sollten deshalb nicht liegen bleiben.
Welche Ausgangszollstelle ist in Calais die richtige?
In Calais gibt es zwei Ausgangszollstellen:
| Zollstelle | Code | Empfohlen für Ausfuhren nach GB |
| Calais bureau | FR000740 | Nein |
| Calais port tunnel bureau | FR620001 | Ja – zuständig für Tunnel und Fähre, Standort der Smart Border |
Das ITZBund empfiehlt, FR620001 als vorgesehene Ausgangszollstelle anzugeben. Ebenso wichtig: Die Gestellung zum Ausgang muss tatsächlich dort erfolgen – im System und physisch. Beides sollte vorab mit Spedition und Fahrer abgestimmt sein.
Welche Rolle spielt die ELO?
Seit dem 20. April 2026 verlangt die französische Zollverwaltung für jede Transporteinheit an der Smart Border eine ELO. Sie bündelt alle Anmeldungen eines Lkw unter einem Barcode, der beim Check-in am Tunnel oder Fährterminal gescannt wird.
Pro Transporteinheit gibt es genau eine ELO. Ohne sie können Fähr- oder Shuttlebetreiber die Beförderung verweigern. Details zum Verfahren stellt die französische Zollverwaltung (DGDDI) auf douane.gouv.fr bereit.
Was tun, wenn der Ausgangsvermerk trotzdem fehlt?
Dann greift das Nachforschungsverfahren nach Kapitel 4.9.5 der Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS. Die wichtigsten Fristen:
| Frist | Was passiert |
| 20 Tage nach Überlassung | Unternehmen können das Verfahren selbst einleiten, wenn ein Alternativnachweis vorliegt |
| 90 Tage nach Überlassung | Der Zoll startet das Nachforschungsersuchen automatisch |
| 60 Tage nach Eingang der Anfrage | Frist für die Antwort des Unternehmens |
| 150 Tage nach Überlassung | Ende der Vorlagefrist – ohne Nachweis wird die Ausfuhr für ungültig erklärt |
Welche Alternativnachweise werden anerkannt?
- Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland
- unterzeichnete oder authentifizierte Versendungsbelege wie Frachtbriefe
- Spediteursbescheinigungen
- Nachweise aus betriebseigenen Trackingsystemen mit den geforderten Mindestangaben
- vom Empfänger im Drittland unterzeichnete Lieferscheine
Rechnungen und Zahlungsbelege reichen dagegen nicht aus. Inhaber einer AEO-Bewilligung müssen den Nachweis nicht vorlegen, sondern nur bereithalten – der Ausgang wird dann automatisiert bestätigt.
Unser Tipp
Sichern Sie Alternativnachweise direkt nach dem Grenzübertritt, nicht erst, wenn die Anfrage des Zolls eintrifft.
Sollten Sie jedoch bereits mit offenen Ausfuhrvorgängen oder fehlenden Ausfuhrvermerken konfrontiert sein, wenden Sie sich gerne an uns. Einer unserer Zollexperten kann den Fall gemeinsam mit Ihnen prüfen und Sie durch die nächsten Schritte begleiten.
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