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May 5, 2026

ATLAS-Ausfuhr: Was ist neu bei den Codelisten seit dem 18. April 2026? 

Neue ATLAS-Codelisten ändern, wie das Ursprungsland in Ausfuhranmeldungen angegeben werden muss. Erfahren Sie, welche Codes entfallen und was Exporteure jetzt konkret anpassen sollten.

Zum 18. April 2026 hat die Europäische Kommission vier zentrale Codelisten der ATLAS-Ausfuhr (AES) aktualisiert: C0008, C0165, C0199 und C0248. Betroffen sind insbesondere Länder- und Adressangaben in der Ausfuhranmeldung – allen voran das Datenfeld „Ursprungsland“.

Die aktualisierten Codelisten stehen seit dem 17. April 2026 im offiziellen Codelisten-Download zur Verfügung. Wer ATLAS-Ausfuhranmeldungen erstellt oder Stammdaten pflegt, sollte jetzt prüfen, ob Systeme und Prozesse mit den neuen Vorgaben übereinstimmen.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Vier ATLAS-Codelisten wurden zum 18. April 2026 aktualisiert: C0008, C0165, C0199 und C0248.
  • Im Datenfeld „Ursprungsland“ entfallen die Codes „AQ“ (Antarktis), „EU“ (Europäische Union) und „RS“ (Serbien) – Serbien wird künftig mit „XS“ angegeben, statt „EU“ ist das konkrete Ursprungsland zu nennen.
  • Ist das Ursprungsland bei Anmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts- bzw. Versendungsland angegeben werden.

Welche Codelisten sind betroffen?

Die Aktualisierung betrifft vier Codelisten, die in der ATLAS-Ausfuhr für Länder- und Adressangaben verwendet werden:

  • C0008 – Country Codes (Full List) 
  • C0165 – Nationality 
  • C0199 – Country with Address 
  • C0248 – Country for Address 

Rechtsgrundlage sind Anpassungen an Anhang B UZK-IA (Unionszollkodex-Implementierungsakt) sowie der Verordnung (EU) 2020/1470 – auch bekannt als Geonomenklatur (GEONOM), dem offiziellen EU-Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.

Eine Einordnung, die in der Praxis hilft: Das Länderverzeichnis 2026 selbst hat sich gegenüber 2025 inhaltlich nicht geändert. Die jetzige Anpassung ist also primär eine technische Synchronisierung der ATLAS-Codelisten mit dem geltenden EU-Recht und dem UZK-IA Anhang B.

Was ändert sich konkret beim Ursprungsland?

Im Datenfeld „Ursprungsland“ (Datenelement 16 08 000 000) – das den nichtpräferenziellen Ursprung erfasst – sind drei bisher gültige Codes entfallen:

  • „AQ“ (Antarktis) – ersatzlos gestrichen.
  • „EU“ (Europäische Union) – nicht mehr zulässig. Stattdessen ist der Ländercode des konkreten Ursprungslandes anzugeben.
  • „RS“ (Serbien) – ersetzt durch „XS“. Der Code „XS“ ist im Zollumfeld nicht neu: Er war bereits 2015 parallel zu „RS“ für NCTS-Verfahren freigegeben. Mit der jetzigen Aktualisierung wird die Umstellung auf „XS“ für die Ausfuhr verbindlich vollzogen. 

Wichtig für die Praxis: Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung noch nicht bekannt, kann ersatzweise das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts- bzw. Versendungsland eingetragen werden. Auf diese Regelung weist das ITZBund mit Verweis auf die ATLAS-Info 0426/23 vom 7. März 2023 ausdrücklich hin.

Was bedeutet das für die Praxis?

Auch wenn die Änderungen auf den ersten Blick technisch wirken: Sie betreffen jeden Exporteur, der Waren mit Ursprung außerhalb der EU oder mit Bezug zu Serbien anmeldet. Wir empfehlen, jetzt folgende Punkte zu prüfen: 

  • Stammdaten in ERP- und Warenwirtschaftssystemen anpassen – insbesondere alle Artikel mit hinterlegtem Ursprungsland „RS“ oder „EU“.
  • ATLAS-Schnittstellen und Zollsoftware auf die aktualisierten Codelisten umstellen und den Codelisten-Download des Zolls einbinden.
  • Vorlagen und Stammdaten für wiederkehrende Ausfuhranmeldungen aktualisieren, damit nicht mehr gültige Codes nicht versehentlich übernommen werden.
  • Mitarbeitende sensibilisieren, die mit Ausfuhranmeldungen oder der Pflege von Ursprungsangaben befasst sind.
  • Mögliche Mehrkosten einplanen durch die Angabe konkreter Ursprungsländer (statt „EU“) kann die Anzahl der Positionen steigen.

Wer die Umstellung versäumt, riskiert Rückweisungen seiner Ausfuhranmeldungen – mit entsprechenden Verzögerungen in der Lieferkette. 

Jetzt handeln – Ausfuhrprozesse absichern 

Codelisten-Updates sind Routine im Zollalltag – ihre korrekte Umsetzung ist es nicht immer. Gerlach Customs unterstützt Sie dabei, regulatorische Änderungen sauber in Ihre ATLAS-Prozesse zu überführen, Stammdaten zu prüfen und Ihre Ausfuhranmeldungen rechtskonform zu halten. 

Mit über 140 Jahren Erfahrung im Zoll und einem Netzwerk aus mehr als 1.000 Zollexperten in 27 Ländern sorgen wir dafür, dass Ihre Exporte reibungslos laufen.

Dieser Artikel wurde verfasst von:

Daniel Mahnken

Corporate Communication

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