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Das Ende der De-minimis-Freigrenze: Warum 3 Euro nur der Anfang sind

Zum 1. Juli 2026 fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus DrittländernIm Fokus steht die neue 3-Euro-Pauschale – doch sie ist nur die erste Kostenschicht.

Patrick Möller
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June 15, 2026
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EU-De-minimis-Freigrenze endet 2026 für geringwertige E-Commerce-Importe in die EU

Wer allein mit diesen 3 Euro rechnet, plant zu kurzHinzu kommen eine geplante EU-Handling-Fee sowie nationale Abgaben, die einzelne Mitgliedstaaten bereits heute erheben. Für HändlerMarktplätze und B2C-Logistikdienstleister zählt deshalb die tatsächliche Belastung pro Sendung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die 150-Euro-Zollfreigrenze; an ihre Stelle tritt – befristet bis voraussichtlich 2028 – eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro je Warenart auf B2C-Kleinsendungen aus Nicht-EU-Ländern.
  • Zusätzlich ist ab voraussichtlich November 2026 eine separate Handling Fee von rund 2 Euro pro Sendung geplant, und einzelne Mitgliedstaaten wie Frankreich und Italien erheben bereits eigene nationale Abgaben.
  • Für Händler und Dienstleister entscheidet damit nicht eine einzelne Gebühr, sondern die korrekte zolltarifliche Einreihung und ein realistisches Landed-Cost-Modell über Kosten und reibungslose Abfertigung.

Was ändert sich zum 1. Juli 2026?

Bislang konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro zollfrei in die EU eingeführt werden; Einfuhrumsatzsteuer fiel weiterhin an. Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 schafft die EU diese Freigrenze ab. An ihre Stelle tritt eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro – eine Übergangslösung, die der Rat der Europäischen Union am 11. Februar 2026 final beschlossen hat.

Die Pauschale betrifft B2C-Sendungen mit einem Wert bis 150 Euro aus Drittländern, zunächst für Verkäufer, die im Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert sind. Die Kommission prüft, ob die Regelung auf nicht registrierte Händler ausgeweitet wird.

Die Maßnahme ist bis zur Inbetriebnahme des EU Customs Data Hub – erwartet um 2028 – befristet; danach gelten reguläre Zolltarife. Von der Einfuhrumsatzsteuer ist die Abgabe getrennt; an den IOSS-Regeln ändert sich nichts.

Wie wird die 3-Euro-Pauschale berechnet?

Die Abgabe fällt je Warenart an – also pro Zolltarif-Unterposition –, nicht pro Paket. Enthält eine Sendung mehrere unterschiedliche Warenarten, wird die Pauschale für jede einzeln fällig. Das offizielle Beispiel des Rates: Ein Paket mit einer Bluse aus Seide und zwei Blusen aus Wolle enthält aufgrund unterschiedlicher Tarif-Unterpositionen zwei verschiedene Warenarten – fällig werden 6 Euro. Bei gemischten Sendungen summiert sich der Betrag entsprechend schnell über 3 Euro hinaus.

Warum bleibt es nicht bei 3 Euro?

Die 3-Euro-Pauschale dominiert die Berichterstattung, ist aber nur die erste Kostenschicht. Zwei weitere kommen hinzu:

  • Handling Fee auf EU-Ebene: Eine separate Bearbeitungsgebühr von rund 2 Euro pro Sendung ist ab voraussichtlich November 2026 vorgesehen. Sie wird derzeit noch zwischen Rat und Parlament verhandelt; die genaue Bemessung – pro Sendung oder pro Position – steht noch nicht endgültig fest.
  • Nationale Abgaben: Mehrere Mitgliedstaaten haben bereits eigene Regelungen eingeführt. Frankreich erhebt seit dem 1. März 2026 eine Kleinpaket-Abgabe von 2 Euro je HS6-Code und Paket, Italien eine Abgabe von 2 Euro.

Für die Planung folgt daraus: Die reale Belastung pro Sendung entsteht schichtweise und unterscheidet sich je nach Zielmarkt. Eine einheitliche „3-Euro-Annahme“ bildet die Kostenlage nicht zuverlässig ab.

Was sollten Händler und Logistikdienstleister jetzt tun?

Entscheidend ist die Vorbereitung, bevor die Ware sich bewegt. In der Praxis bedeutet das:

  • Sendungsströme prüfen: Einfuhren bis 150 Euro aus Drittländern identifizieren und die Zollexposition – auch bei gemischten Paketen – bewerten.
  • Einreihung sichern: Die zolltarifliche Einreihung sorgfältig vornehmen, da die Pauschale je Warenart greift und Fehler zu Mehrkosten oder Verzögerungen führen.
  • Landed Cost neu rechnen: Pauschale, geplante Handling Fee und nationale Abgaben in Preis- und Versandkalkulation einarbeiten; gegebenenfalls Konsolidierung von Sendungen prüfen.
  • IOSS- und Steuer-Setup klären: IOSS-Registrierung, VAT-Pflichten und gegebenenfalls Fiskalvertretung an die veränderte Lage anpassen.

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