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August 26, 2021

EU-Mexiko Handelsabkommen modernisiert

Die EU und Mexiko haben im April 2020 die Modernisierung des bereits bestehenden bilateralen Handelsabkommens verkรผndet. Mit der Ratifizierung des Abkommens wird noch 2021 gerechnet. Dadurch ergeben sich neue Marktchancen insbesondere im Beschaffungs-, Agrar- und Dienstleistungsmarkt. Was sich dann รคndert und wie Unternehmen aus der EU davon profitieren kรถnnen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mexiko ist ein wichtiger Markt fรผr europรคische und vor allem deutsche Unternehmen. 2020 belief sich das deutsch-mexikanische Handelsvolumen laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf 19,1 Milliarden Euro. Damit bleibt Mexiko wichtigstes Empfรคngerland von deutschen Exporten in Lateinamerika.

Was wurde verhandelt โ€“ Details zum modernisierten Abkommen

Das Wichtigste vorab: Mit der Modernisierung des bestehenden Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 haben sich die EU und Mexiko darauf geeinigt, weitere Zรถlle abzubauen. So sollen beispielsweise die bestehenden hohen Zรถlle Mexikos fรผr landwirtschaftliche Produkte schrittweise wegfallen.

D.h. im Rahmen des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens wird in Zukunft nahezu der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei erfolgen. Dadurch entstehen neue Exportchancen fรผr hochwertige Lebensmittel und Getrรคnke, aber auch EU-Exporte aus anderen Bereichen.

Die neue Vereinbarung wird auch neue Regeln in Bezug auf die Zollabwicklung einfรผhren, um den โ€žPapierkramโ€œ und die Warenkontrollen beim mexikanischen Zoll zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die bisher verwendete Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Als Prรคferenznachweis zรคhlt kรผnftig nur noch die Ursprungserklรคrung auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier. Bei Sendungen mit Prรคferenzwaren im Wert von รผber 6.000 Euro dรผrfen diese in der EU nur von Registrierten Exporteuren (REX) angefertigt werden. Bestehende REX-Registrierungen (beispielsweise fรผr Kanada oder Japan) kรถnnen fรผr Mexiko verwendet werden. Die Bewilligung als Ermรคchtigter Ausfรผhrer findet fรผr Mexiko keine Anwendung mehr.

In Mexiko dรผrfen nur von den dortigen Behรถrden autorisierte Exporteure Ursprungserklรคrungen fรผr Sendungen mit Prรคferenzwaren im Wert รผber 6.000 Euro ausstellen.

Gerlach Zolldienste unterstรผtzt Unternehmen gerne beim Verfahren zur Erlangung des Status als โ€žRegistrierter Exporteur (REX). โ€žWir raten unseren Kunden und generell allen Unternehmen sich diese Exportchancen, die sich durch die Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens ergeben, nicht entgehen zu lassen. Mit unserer groรŸen Zollerfahrung und -Expertise stehen wir ihnen nicht nur beim REX-Verfahren, sondern bei allen zollrelevanten Themen zur Seite. Sie kรถnnen uns gerne jederzeit kontaktieren,โ€œ sagt Brikeno Popaj, Head of Sales Gerlach Germany.

Die neue Vereinbarung bietet neben dem Warenhandel auch neue Mรถglichkeiten fรผr den Dienstleistungsexport in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation. Zudem ist es das erste Abkommen zwischen der EU und einem lateinamerikanischen Land, das auch Investitionen schรผtzt sowie in dem Bestimmungen zur Korruptionsbekรคmpfung und MaรŸnahmen gegen Bestechung und Geldwรคsche vereinbart wurden. Darรผber hinaus werden 340 geografische Angaben (GIs) von regionaltypischen europรคischen Nahrungsmittel- und Getrรคnkeerzeugnissen auf dem mexikanischen Markt geschรผtzt.

Mehr Details zur Vereinbarung der EU mit Mexiko รผber die Modernisierung des Handelsteils des Global Agreement finden sich auf der Homepage der Europรคischen Kommission โ€žIn focus EU-Mexico Trade Agreementโ€œ.

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