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EU-Mexiko Handelsabkommen modernisiert

Die EU und Mexiko haben im April 2020 die Modernisierung des bereits bestehenden bilateralen Handelsabkommens verkündet. Mit der Ratifizierung des Abkommens wird noch 2021 gerechnet. Dadurch ergeben sich neue Marktchancen insbesondere im Beschaffungs-, Agrar- und Dienstleistungsmarkt. Was sich dann ändert und wie Unternehmen aus der EU davon profitieren können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mexiko ist ein wichtiger Markt für europäische und vor allem deutsche Unternehmen. 2020 belief sich das deutsch-mexikanische Handelsvolumen laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf 19,1 Milliarden Euro. Damit bleibt Mexiko wichtigstes Empfängerland von deutschen Exporten in Lateinamerika.

Was wurde verhandelt – Details zum modernisierten Abkommen

Das Wichtigste vorab: Mit der Modernisierung des bestehenden Handelsabkommens aus dem Jahr 2000 haben sich die EU und Mexiko darauf geeinigt, weitere Zölle abzubauen. So sollen beispielsweise die bestehenden hohen Zölle Mexikos für landwirtschaftliche Produkte schrittweise wegfallen.

D.h. im Rahmen des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens wird in Zukunft nahezu der gesamte Warenhandel zwischen der EU und Mexiko zollfrei erfolgen. Dadurch entstehen neue Exportchancen für hochwertige Lebensmittel und Getränke, aber auch EU-Exporte aus anderen Bereichen.

Die neue Vereinbarung wird auch neue Regeln in Bezug auf die Zollabwicklung einführen, um den „Papierkram“ und die Warenkontrollen beim mexikanischen Zoll zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Die bisher verwendete Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Als Präferenznachweis zählt künftig nur noch die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier. Bei Sendungen mit Präferenzwaren im Wert von über 6.000 Euro dürfen diese in der EU nur von Registrierten Exporteuren (REX) angefertigt werden. Bestehende REX-Registrierungen (beispielsweise für Kanada oder Japan) können für Mexiko verwendet werden. Die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer findet für Mexiko keine Anwendung mehr.

In Mexiko dürfen nur von den dortigen Behörden autorisierte Exporteure Ursprungserklärungen für Sendungen mit Präferenzwaren im Wert über 6.000 Euro ausstellen.

Gerlach Zolldienste unterstützt Unternehmen gerne beim Verfahren zur Erlangung des Status als „Registrierter Exporteur (REX). „Wir raten unseren Kunden und generell allen Unternehmen sich diese Exportchancen, die sich durch die Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens ergeben, nicht entgehen zu lassen. Mit unserer großen Zollerfahrung und -Expertise stehen wir ihnen nicht nur beim REX-Verfahren, sondern bei allen zollrelevanten Themen zur Seite. Sie können uns gerne jederzeit kontaktieren,“ sagt Brikeno Popaj, Head of Sales Gerlach Germany.

Die neue Vereinbarung bietet neben dem Warenhandel auch neue Möglichkeiten für den Dienstleistungsexport in Bereichen wie Finanzdienstleistungen, Transport, E-Commerce und Telekommunikation. Zudem ist es das erste Abkommen zwischen der EU und einem lateinamerikanischen Land, das auch Investitionen schützt sowie in dem Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung und Maßnahmen gegen Bestechung und Geldwäsche vereinbart wurden. Darüber hinaus werden 340 geografische Angaben (GIs) von regionaltypischen europäischen Nahrungsmittel- und Getränkeerzeugnissen auf dem mexikanischen Markt geschützt.

Mehr Details zur Vereinbarung der EU mit Mexiko über die Modernisierung des Handelsteils des Global Agreement finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission „In focus EU-Mexico Trade Agreement“.

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