Warenursprung und Präferenzen
Was ist der Warenursprung und Preäferenzen im Zollrecht?
Unter Präferenzen werden zollrechtliche Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern und Gebieten verstanden. Aufgrund ihres speziellen Warenursprungs können Importe und Exporte mit Hilfe von Präferenzen kostengünstiger gestaltet werden. Derzeit existieren zahlreiche Präferenzabkommen zwischen der EU und Drittstaaten oder Staatengruppen. Auf Grundlage dieser Abkommen können Unternehmen Waren zu einem reduzierten Zollsatz ein- und ausführen – manchmal sogar zollfrei. Die Einsparungen können in der Folge erheblich sein. Da Präferenzregeln immer nur im Verhältnis zum jeweiligen Abkommenspartner gültig sind, muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Abkommen besteht. Eine aktuelle Übersicht der Präferenzregelungen der Europäischen Union kann online abgerufen werden.