Unvollständige Zollanmeldung (UZA)

Wofür steht UZA?

Auf Grundlage des Unionszollkodexes (UZK) lassen Zollbehörden es unter festgelegten Voraussetzungen zu, dass einige Angaben nicht in der Standardzollanmeldung genannt sein müssen. Dieses Vorgehen wird als unvollständige Zollanmeldung bezeichnet. Um das Verfahren so weit wie möglich zu vereinfachen, sind oft auch einige der Unterlagen nicht beizufügen. Die Ordnungsmäßigkeit des Vorgangs wird dadurch nicht beeinträchtigt. Grundsätzlich ist eine UZA bei fast allen Zollverfahren möglich – sei es nun eine unvollständige Einfuhr- oder eine unvollständige Ausfuhranmeldung.

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