Passive Veredelung

Was versteht man unter passiver Veredlung im Zollrecht?

Die Passive Veredelung zielt aus wirtschaftlicher Sicht darauf ab, Be- und Verarbeitungsvorgänge ins Ausland auszulagern, um Kosten zu sparen. Im Gegensatz zur Aktiven Veredelung wird die Ware aus dem Zollgebiet der Europäischen Union ausgeführt, um sie anschließend in veredelter Form wieder einzuführen. Bei der Einfuhr ist es üblich, die Zollabgaben auf die veredelten Produkte zu reduzieren – nur auf die Wertschöpfungskosten, die im Ausland entstanden sind, wird Zoll erhoben. Wichtig ist, dass die Passive Veredelung zuvor von der Zollbehörde genehmigt wurde.

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