Einstufiges Ausfuhrverfahren

Was bedeutet einstufiges Ausfuhrverfahren?

Der Begriff โ€žeinstufiges Ausfuhrverfahrenโ€œ bezeichnet die Warenausfuhr von sogenannten Kleinsendungen. Dabei handelt es sich um Waren,

  • deren Wert 3.000 Euro nicht รผbersteigt,
  • fรผr die keine handelspolitische MaรŸnahmen nach dem AuรŸenwirtschaftsrecht (z.B. Ausfuhrgenehmigungspflicht) bzw. Marktordnungsrecht (z.B. Lizenzpflicht) anzuwenden sind und
  • bei deren Ausfuhr Verbote und Beschrรคnkungen (z.B. Abfallrecht oder Artenschutz) nicht entgegenstehen und
  • bei der das Bestimmungsland keinen EmbargomaรŸnahmen unterliegt.

In diesem Fall kann die Ware direkt bei der Ausgangszollstelle gestellt und die Ausfuhranmeldung dorthin elektronisch รผbermittelt werden.

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Einstufiges Ausfuhrverfahren

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