Einstufiges Ausfuhrverfahren
Was bedeutet einstufiges Ausfuhrverfahren?
Der Begriff โeinstufiges Ausfuhrverfahrenโ bezeichnet die Warenausfuhr von sogenannten Kleinsendungen. Dabei handelt es sich um Waren,
- deren Wert 3.000 Euro nicht รผbersteigt,
- fรผr die keine handelspolitische Maรnahmen nach dem Auรenwirtschaftsrecht (z.B. Ausfuhrgenehmigungspflicht) bzw. Marktordnungsrecht (z.B. Lizenzpflicht) anzuwenden sind und
- bei deren Ausfuhr Verbote und Beschrรคnkungen (z.B. Abfallrecht oder Artenschutz) nicht entgegenstehen und
- bei der das Bestimmungsland keinen Embargomaรnahmen unterliegt.
In diesem Fall kann die Ware direkt bei der Ausgangszollstelle gestellt und die Ausfuhranmeldung dorthin elektronisch รผbermittelt werden.
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