Ausgangsvermerk
Was ist ein Ausgangsvermerk?
Der Ausgangsvermerk, umgangssprachlich auch Ausfuhrnachweis, bezeichnet den Nachweis der erfolgten Ausfuhr nach der förmlichen Anmeldung mittels eines Ausfuhrbegleitdokuments. Der Ausgangsvermerk wird von der Ausfuhrzollstelle in elektronischer Form erstellt und auch dem Anmelder/Ausführer automatisch von ATLAS zur Verfügung gestellt, wenn die Waren das Zollgebiet der Union verlassen haben.
Der Ausgangsvermerk enthält die MRN des Vorgangs und dient zusätzlich als Nachweis für Steuerzwecke. Der Ausgangsvermerk muss verpflichtend für zehn Jahre archiviert werden.