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Ausfuhrsendung

Was ist eine Ausfuhrsendung?

Als Ausfuhrsendung wird die Gesamtheit der Warenmenge bezeichnet, die ein Ausführer gleichzeitig über dieselbe Ausfuhrzollstelle an denselben Empfänger ausführt.

Seit 2016 wird nicht mehr das Bestimmungsland, sondern der Ausfuhrvertrag mit einem Empfänger zu Grunde gelegt. Die Dienstvorschrift des Zolls zum Ausfuhrverfahren (VSF A 0610) definiert die Ausfuhrsendung folgendermaßen: „Ausfuhrsendung umfasst die Waren, die ein Ausführer auf Grundlage eines Ausfuhrvertrags an einen Empfänger ausführt.“

Ein Exportvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass ein grenzüberschreitender Warenverkehr ausgelöst wird (Paragraph 114 der Dienstvorschrift Ausfuhr und Wiederausfuhr, VSF A 0610), auch wenn sich beide Parteien außerhalb der EU befinden.

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