AGG (Allgemeine Genehmigungen)

Wofür steht AGG?

AGG (Allgemeine Genehmigungen) sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen, die den Handel mit genehmigungspflichtigen Gütern, Technologien und Finanztransaktionen erleichtern sollen. Sie haben dieselben Auswirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Vielmehr werden sie von Amts wegen bekannt gegeben: In der Folge sind automatisch alle Ausfuhren genehmigt, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. AGG genehmigen im Gegensatz zu Einzeleinfuhrgenehmigungen also mehr als nur einen Export. Ausführern bieten sie dadurch den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und maximalen Planungssicherheit – zumindest für die Dauer, in der die jeweilige Allgemeine Genehmigung gültig ist. Veröffentlicht werden die AGG des BAFA im Bundesanzeiger.

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