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Schweden führt Steuer auf Plastiktüten ein

Am 1. Mai 2020 wurde in Schweden eine Steuer auf Plastiktüten eingeführt. Damit soll die durch Plastik verursachte Verschmutzung der Natur und der Meere verringert werden. Unternehmen können Zeit und Verwaltungsaufwand sparen, indem sie sich als zugelassener Lagerhalter registrieren lassen – Gerlach Customs kann ihnen dabei helfen.

Im Jahr 2015 haben die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen, dass der Verbrauch von Plastiktragetaschen bis 2025 auf 40 dünne Plastiktüten pro Person und Jahr reduziert werden soll. Um das EU-Ziel zu erreichen, will Schweden nun mit der Steuer dafür sorgen, dass Taschen und Beutel wiederverwendet werden.

Die Steuer auf Plastiktragetaschen betrifft auch Importe aus Drittländern, wie Norwegen. Sie wird bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben, wenn der Importeur kein zugelassener Lagerhalter ist – d.h. die Steuer wird jedes Mal bezahlt, wenn eine Plastiktragetasche importiert wird. Zugelassener Lagerhalter zu sein bedeutet, dass der Importeur die Steuer regelmäßig in einer periodischen Erklärung direkt an die Steuerbehörden melden muss.

Nach der Definition der schwedischen Steuerbehörde ist eine Plastiktragetasche eine Tasche mit oder ohne Griff, die aus Plastik besteht. Sie ist für Verbraucher zum Verpacken von Waren oder zum Mitnehmen nach Hause bestimmt und nicht für den langfristigen Gebrauch bestimmt.

Ausnahmen machen die Steuer verwirrend

Das bedeutet zum Beispiel, dass auch Papiertüten mit Plastikgriffen oder mit einer Plastikfolie, die das verpackte Produkt sichtbar macht, besteuert werden müssen. Die Höhe für die „freie Einfuhr“ (Einfuhr ohne Steuer) beträgt 40 Plastiktüten pro Anlass.

Steuersatz:
3 SEK/Stück
30 øre/Stück für Kunststoffträger mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als sieben Litern und einer Wandstärke von weniger als 15 Mikron (z.B. Obst- und Gemüsebeutel)

Die Steuer wird nicht auf Verbraucherverpackungen erhoben, die nicht für die Verpackung oder den Transport von Waren bestimmt sind.

Beispiel:

  • Hundekotbeutel
  • Müllsäcke
  • Abfallbeutel
  • kleine Gefrierbeutel
  • Tragetaschen, z.B. aus Papier, bei denen Kunststoff nur ein Zusatz von Klebstoff oder Farbe ist, die im Produktionsprozess verwendet werden.

Gerlach Customs kann Ihnen helfen, Zeit und Geld zu sparen

Gerlach Customs sieht mehrere Vorteile für Unternehmen, die bei der schwedischen Steuerbehörde eine Genehmigung als „Zugelassener Lagerhalter“ beantragen. Ein Beispiel ist, dass Sie als „Zugelassener Lagerhalter“ keine Steuern zahlen, wenn die Kunststoffträger an einen Käufer in einem anderen EU-Land geliefert werden.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung einer Genehmigung als „Zugelassener Lagerhalter“ wünschen oder andere Zollfragen haben, wenden Sie sich bitte schnell und einfach über das Kontaktformular an uns.

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