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Neufassung tritt in Kraft: 3 wichtige Infos zum Harmonisierten System

Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels (HS) ist eine elementare Grundlage für den internationalen Warenhandel. Zum 1. Januar 2022 tritt die Neufassung des HS in Kraft. Hier erfahren Sie, welches die wesentlichen Änderungen sind.

1. Das Harmonisierte System (HS) – weltweite Basis für die Warennummer:

Das Harmonisierte System (HS) bildet die ersten sechs Ziffern der Warennummer/Zolltarifnummer ab und wird aktuell in 211 Staaten angewendet. Die HS-Nomenklatur wurde von der Weltzollorganisation (WZO) erarbeitet. Es umfasst ungefähr 5000 Warengruppen, die durch einen 6-stelligen Code bezeichnet und gemäß fester Regeln in einer rechtlichen und logischen Struktur angeordnet sind.

Über das EU-Portal Access2Markets kann man über den HS Code die entsprechenden Informationen über die im Ausland anfallenden Zölle und Steuern sowie die erforderlichen Unterlagen und Regelungen gewinnen.

2. Erneuerung alle 5 Jahre – Neufassung gilt ab 1. Januar 2022:

Alle fünf Jahre tritt eine Neufassung des HS in Kraft. Das aktuelle HS 2017 wird somit zum Jahreswechsel 2022 durch das HS 2022 ersetzt. Insgesamt wird es 351 Änderungen im HS 2022 geben.

Im Wesentlichen handelt es sich um:

  • Neue, besondere Bestimmungen zur Einstufung, zum Beispiel bei Elektro- und Elektroschrott.
  • Es werden zahlreiche neue Unterpositionen eingeführt, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Chemikalien.
  • Unterpositionen, die nicht dem technologischen Fortschritt entsprechen und folglich fehlerhafte Handelsstatistiken und Klassifizierungen hervorrufen können, werden umgestaltet (z.B. 70.19 und 84.62)
  • Im Bereich Gesundheit und Sicherheit erhalten zum Beispiel Placebos, Zellkulturen, Zelltherapien und Güter mit einem doppelten Verwendungszweck neue Bestimmungen.

Bereiten Sie sich vor!

Wir empfehlen Ihnen, die Auswirkungen der HS-Änderungen auf das eigene Unternehmen rechtzeitig zu prüfen. Diese Änderungen können größere Konsequenzen haben – unter anderem auf die Präferenzkalkulation oder zollrechtliche Bewilligungen.

Die online verfügbare Korrelationstabelle kann Ihnen helfen, um einzusehen, ob Ihre aktuell verwendeten Warennummern betroffen sind. Außerdem können Sie jederzeit Ihr Gerlach-Büro vor Ort kontaktieren. Unsere Zollexperten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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