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Leitfaden für die Einfuhr von Waren aus der Türkei nach Deutschland

Die Türkei ist ein wichtiger Handelspartner mit starken wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland und der EU. Doch was sollte man beim Handel mit der Türkei beachten?

Laut Außenhandelsstatistik war die Türkei im Jahr 2021 der sechstgrößte Partner für EU-Warenausfuhren und ebenfalls der sechstgrößte Partner für EU-Wareneinfuhren. Die meisten Warenimporte aus der Türkei nach Deutschland sind z.B: Bekleidung, Autos und Autoteile, Maschinen sowie Metallprodukte.

Bei Gerlach Deutschland haben wir bereits viele Kunden bei der Einfuhr ihrer Waren nach Deutschland unterstützt. Wir haben drei Schlüsselinformationen zusammengefasst, die auf Fragen basieren, die unsere Kunden am häufigsten stellen.

1. Die EU und die Türkei sind durch ein Abkommen über eine Zollunion verbunden

Die Türkei ist seit dem 26. März 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Seit dem 1. Januar 1996 besteht eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU.

Dies gilt für fast alle industriellen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse. Agrarrohstoffe und EGKS-Waren (Kohle und Stahl) fallen nicht unter die Zollunion. Sie sind Gegenstand von Präferenzabkommen.

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2. Die Vorbereitung ist entscheidend

Ein Grundprinzip für die Zollanmeldung ist (und es gilt auch für die Einfuhranmeldung Türkei nach Deutschland): Alle relevanten Informationen sollten bereits vor Ankunft der Waren im jeweiligen Land zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf beim Zoll zu gewährleisten. Eine Voranmeldung beim Zollamt in Deutschland für Importe aus der Türkei vor Ankunft der Waren ist daher dringend zu empfehlen.

Standardmäßig kann man auch sagen, dass für die Erstellung und Übermittlung der Zollanmeldung an das Zollamt (ZvG – Zollantrag vor Gestellung) folgende Unterlagen benötigt werden: Handelsrechnung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder A.TR, CMR-Frachtbrief, T-Dokument oder Carnet TIR-Vorpapier.

Der zu entrichtende Zoll und alle damit verbundenen Bedingungen, wie z.B. Einfuhr-/Ausfuhrbescheinigungen, richten sich nach der zolltariflichen Einreihung der Waren. Um frühzeitig Gewissheit zu haben, dass Sie für Ihre Waren die richtige Einreihung verwenden, empfehlen wir Ihnen, eine verbindliche Zolltarifauskunft bei den Zollbehörden – in Deutschland „vZTA – verbindliche Zolltarifauskunft“ genannt – zu beantragen.

3. Einfuhr von Lebensmitteln nicht-tierischen Ursprungs aus der Türkei

Wir haben einige Kunden, die Lebensmittel nicht-tierischen Ursprungs, z.B. Haselnüsse, Pistazien oder Gewürze aus der Türkei nach Deutschland importieren. In diesem Fall sind folgende Dinge zu beachten:

  • Die Waren können erst nach Genehmigung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde in den freien Verkehr gebracht werden.
  • Die amtliche Kontrolle durch die Lebensmittelinspektionsbehörde findet in den autorisierten Zollämtern statt.
  • In Deutschland ist das sogenannte „GDE-Gemeinsames Dokument für die Einfuhr“ obligatorisch. Dieses muss an der EU-Außengrenze (benannte Grenzübergangsstelle) von der jeweiligen Behörde (amtlicher Inspektor) beantragt und bestätigt werden. Danach kann die Ware zur Kontrollstelle transportiert werden. Dort muss sie der Lebensmittelüberwachungsbehörde vorgelegt werden.

Wir bei Gerlach Deutschland verfügen über langjährige Erfahrung und haben vielen Kunden aus verschiedenen Bereichen wie z.B. Reifen, Kleidung, Lebensmittel, Kraftfahrzeuge, Möbel mit Einfuhranmeldung aus der Türkei nach Deutschland geholfen. Wir würden uns sehr freuen, Ihr kompetenter Partner zu sein und Sie bei Ihren spezifischen Zollangelegenheiten zu unterstützen.

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