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Fiskalvertretung in den Niederlanden und Belgien – wichtige Informationen!

Ein nicht ansässiges Unternehmen, das in den Niederlanden oder Belgien steuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen und/oder Dienstleistungen erbringt, muss sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Unser Experte Martien Janssen rät daher dazu, Gerlach Customs als Fiskalvertreter zu ernennen. In diesem Artikel gibt er wichtige Hinweise dazu.

Wenn ein nicht in den Niederlanden oder Belgien ansässiges Unternehmen steuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen und/oder Dienstleistungen erbringt, muss sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Denken Sie darüber nach, Waren für den freien Verkehr freizugeben und anschließend an Kunden im Ausland zu liefern. Infolgedessen muss das nicht ansässige Unternehmen periodische MwSt-Erklärungen einreichen.

Vorteile der Ernennung eines Fiskalvertreters

Ein nicht ansässiges Unternehmen kann jedoch beschließen, einen Fiskalvertreter in Bezug auf seine Mehrwertsteuerverpflichtungen zu ernennen. Der Fiskalvertreter kümmert sich um die Einreichung der MwSt-Erklärung, die Einreichung der europäischen Verkaufsliste sowie ggf. der innerstaatlichen Erklärungen. Neben diesen Vorteilen schafft die Ernennung eines Fiskalvertreters auch die Möglichkeit, eine Lizenz für den MwSt.-Aufschub zu beantragen. Sowohl die Niederlande (Artikel 23) als auch Belgien (ET14000) haben ein so genanntes MwSt.-Aufschubsystem eingeführt. Es muss tatsächlich keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden, was zu einem Cashflow- und Zinsvorteil führt.

Arten von Fiskalvertretern

Es gibt zwei Arten der Fiskalvertretung: einen Fiskalvertreter mit einer allgemeinen Lizenz und einen Fiskalvertreter mit einer beschränkten Lizenz. Nur in den Niederlanden oder Belgien ansässige Unternehmen können als Fiskalvertreter entweder mit einer allgemeinen oder einer beschränkten Lizenz bestellt werden.

Ein Fiskalvertreter mit einer allgemeinen Lizenz handelt im Namen eines nicht in den Niederlanden oder Belgien ansässigen Unternehmens in Bezug auf alle seine Lieferungen von Gütern und Dienstleistungen, für die niederländische oder belgische Mehrwertsteuer geschuldet wird, innergemeinschaftliche Erwerbe von Gütern und die Einfuhr von Gütern.

Ein Fiskalvertreter mit einer beschränkten Lizenz kann nur im Namen eines nichtansässigen Unternehmens in Bezug auf den Import von Gütern und nachfolgende Lieferungen dieser Güter handeln.

Wir bei Gerlach sind mit Sicherheit die richtige Organisation, um Ihnen in allen Fragen der Mehrwertsteuer in Europa zu helfen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


Martien Janssen Gerlach Customs

Martien Janssen

Martien Janssen arbeitet seit 1995 bei Gerlach Customs und ist auf alle Zoll- und Mehrwertsteuerfragen spezialisiert. Er begann seine Tätigkeit als Zollsachbearbeiter in der zentralen niederländischen Verrechnungsabteilung, sammelte später einige Erfahrungen in der deutschen Verrechnungsabteilung.

Seit mehr als 10 Jahren ist er innerhalb der Benelux-Organisation für Verkauf und Marketing zuständig.

Da er viel Expertenwissen auf dem Gebiet von Zoll und Mehrwertsteuer hat, kombiniert mit der Tatsache, dass er ein guter Zuhörer ist, der die Bedürfnisse der Kunden versteht, kann er Sie sicher unterstützen und Ihr vertrauenswürdiger Partner auf dem Gebiet von Zoll und Mehrwertsteuer sein.

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