Stellvertretung

Was ist eine Stellvertretung im Zollrecht?

Jede Person kann sich auf Wunsch vor den Zollbehรถrden vertreten lassen. Unterschieden wird dabei zwischen einer direkten und einer indirekten Zollvertretung. Bei der direkten Vertretung handelt der Vertreter im Namen und fรผr Rechnung eines Dritten. Bei der indirekten Vertretung handelt der Vertreter dagegen in eigenem Namen, aber fรผr Rechnung des Einfรผhrers. Das hat zur Folge, dass der indirekte Vertreter im Unterschied zur direkten Vertretung fรผr alle Rechtsfolgen des Zollverfahrens haftet. In der Praxis kommt die indirekte Vertretung aus diesem Grund nur sehr selten zur Anwendung. Artikel 18 des Zollkodexes der EU (UKZ) sieht vor, dass jede Person einen Zollvertreter ernennen kann. Grundsรคtzlich gilt, dass die gewรคhlte Stellvertretung grundsรคtzlich im Zollgebiet der Europรคischen Union ansรคssig sein muss.

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