Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist eine Entscheidung der Zollbehรถrde darรผber, wie die in dem Antrag aufgefรผhrten Waren in den Gemeinsamen Zolltarif (TARIC) der Europรคischen Gemeinschaft einzureihen sind. Diese Entscheidung ist rechtsverbindlich und dient dazu, dass der Wirtschaftsbeteiligte bereits vor der Abfertigung der Ware die entstehenden Kosten berechnen und die notwendigen Papiere rechtzeitig beschaffen kann.
Vorteile der verbindlichen Zolltarifauskunft
Die vZTA hat zunรคchst den Vorteil, dass man Zeit im Zollabwicklungsprozess spart. Liegt bei der Abfertigung nรคmlich keine verbindliche Zolltarifauskunft vor, mรผssen die zur Ware passenden Codenummern im elektronischen Zolltarif erst gesucht und gefunden werden. Dieser Vorgang ist nicht nur zeitintensiv, sondern kรถnnte bei falscher Einreihung von Seiten des Wirtschaftsbeteiligten auch dazu fรผhren, dass die Kosten hรถher ausfallen als vorher gedacht oder benรถtigte Dokumente eventuell fehlen.
Im schlimmsten Fall erspart die verbindliche Zolltarifauskunft sogar strafrechtliche oder buรgeldrechtliche Ermittlungsverfahren aufgrund falscher Zollanmeldungen. Denn hat ein Wirtschaftsbeteiligter die falsche Zolltarifnummer gewรคhlt, drohen Nachzahlungen, Buรgelder und Strafverfahren und das kann sehr teuer werden.
Wir unterstรผtzen Sie bei der vZTA
Die Experten von Gerlach Zolldienste beraten und unterstรผtzen Sie gerne in dieser Angelegenheit. Darรผber hinaus kรถnnen wir die verbindliche Zolltarifauskunft fรผr Sie bei den Zollbehรถrden beantragen.
Das schafft Ihnen Rechtssicherheit und Sie ersparen sich viele Risiken.
















