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Brexit-Uhr tickt: Deutsche Unternehmen mit Handelsbeziehungen zu Großbritannien müssen sich dringend vorbereiten

Brikeno Popaj hat vor Kurzem die Position des Head of Sales Gerlach Germany übernommen. Wir stellen ihn in diesem Interview vor und sprechen mit ihm über das Thema, an dem kein Zolldienstleister vorbeikommt: der Brexit.

Hallo Brikeno, bitte stelle dich selbst einmal kurz vor?

Ja, mein Name ist Brikeno Popaj, ich bin 33 Jahre alt, glücklich verheiratet und stolzer Papa einer sehr jungen Tochter (gerade fünf Monate alt). Seit dem 01.05.2020 bin ich als Head of Sales Gerlach Germany tätig. Vorher war ich 15 Jahre bei der DHL Freight in Duisburg, 10 Jahre  in verscheiden operativen Tätigkeiten sowie 5 Jahre im Vertriebs-Außendienst.

Ein Thema, das uns alle beschäftigt, ist der Brexit: Was ändert sich für Unternehmen wenn diese Sendungen von Deutschland nach UK versenden?

In weniger als 8 Wochen endet die Brexit-Übergangsphase. Dann scheidet Großbritannien aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion aus. Die vorhandene Flexibilität und der barrierefreie Handel zwischen EU Staaten und GB kommen ins Stocken. De facto ist Zollanmeldung erforderlich, sowohl Export als auch Import. Und es muss mit Verzögerungen und womöglich auf Anfangs chaotischen Zuständen an den Grenzen gerechnet werden.

Was heißt das konkret? Kannst Du uns ein Beispiel geben?

Deutsche Unternehmen müssen ihre Verkaufs-und Versandprozesse von Deutschland nach Großbritannien vollkommen umdenken, neu ordnen. Für deutsche Unternehmen wird speziell das B2C-Geschäft im Paletten-Segment komplizierter und herausfordernder, da der DDP Versand nicht mehr ohne weiteres möglich sein wird. DDP bedeutet: Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt. Das heißt, der Verkäufer muss die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Bestimmungsort im Importland liefern und dabei alle anfallenden Formalitäten erledigen und alle Kosten und Einfuhrabgaben tragen. Nehmen wir mal an, ein deutsches Unternehmen verkauft über einen Onlineshop Badmöbel nach Großbritannien. Diese werden aus Deutschland versandt, ohne dass das deutsche Unternehmen eine britische „Legal Entity“ (Anm. juristische Einheit) hat. Für dieses Unternehmen wird der DDP Versand nach Großbritannien – wie heute – ab dem 01.01.2021 nicht mehr möglich sein, da es zollrechtlich nicht möglich ist, als nicht in UK ansässiges Unternehmen Waren in UK zu importieren. In diesem Fall benötigt das deutsche Unternehmen entweder eine britische „Legal Entity“ welche als „Importer of Record“ fungiert oder einen Geschäftspartner der diese Position einnimmt. Ein „Importer of Record“ ist der verantwortliche Importeur, der für die Waren sowie für die Zoll- und Steuerpflicht verantwortlich ist.

Wie sollten sich deutsche Unternehmen heute am besten vorbereiten?

Setzen Sie sich dringend mit dem Thema auseinander, denn die Zeit rennt! Gehen Sie auf Ihren Dienstleister zu – zum Beispiel Gerlach, sprechen Sie die Ihnen bekannten Zollexperten an und krempeln Sie die Ärmel hoch denn es ist noch viel zu tun.

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