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Neues Zollverfahren ATLAS-IMPOST eingeführt

Anfang des Jahres ist die Software ATLAS-IMPOST an den Start gegangen. Gleichzeitig traten umfangreiche Änderungen des europäischen Zollrechts in Kraft. Dies hat zur Folge, dass nun auch für Sendungen mit einem Warenwert von unter 22 Euro, die von außerhalb der Europäischen Union in ein EU-Land zugestellt werden, grundsätzlich elektronische Zollanmeldungen erforderlich sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen (IMPOST).

Die Europäische Union hat ihr Mehrwertsteuersystem im vergangenen Jahr reformiert. Für den innereuropäischen, grenzüberschreitenden Online-Handel gab es neue Regeln, wie beispielsweise die zentrale One-Stop-Shop-Plattform (OSS) für die Zahlung der Umsatzsteuer oder die neue EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro.

Hintergrund: Durch den E-Commerce steigt der Import so genannter Kleinsendungen seit Jahren massiv an. Dabei geben ausländische Exporteure zum Teil bewusst fiktive niedrige Werte an. Das führte durch die Masse der Sendungen zu einer Benachteiligung inländischer Anbieter, für die es keine Mehrwertsteuer-Befreiung gab. Außerdem entgingen dem Fiskus beträchtliche Einnahmen. Deswegen wurde im EU-Mehrwertsteuerdigitalpaket festgeschrieben, dass die 22-Euro-Schwelle zum 1. Juli 2021 entfallen und Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Euro fällig werden sollte.

Jetzt hat der Zoll das neue ATLAS-Modul IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen) eingeführt. Diese Web-Anwendung soll dabei helfen, die Zunahme der Zollanmeldungen für Kleinsendungen unter 150 Euro zu bewältigen. Der Vorteil von ATLAS-IMPOST liege laut Zoll darin, dass die Abfertigungsprozesse weitestgehend automatisiert ablaufen, was vor allem dem E-Commerce zugutekomme.

Im Vergleich zu einer Standardzollanmeldung müssen weniger Daten angemeldet werden und der Datenaustausch zwischen Anwendungsteilnehmer und Zoll erfolgt über ausschließlich über die Web-Anwendung. Warensendungen mit einem Wert von über 150 € sowie verbrauchssteuerpflichtige Waren oder Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, werden übrigens weiterhin über die Fachanwendung „ATLAS-Zollbehandlung“ (Standardzollanmeldung mit vollem Datenkranz) abgefertigt.

Voraussetzungen für die Nutzung von ATLAS-IMPOST

Anders als beim bisherigen ATLAS-Anmeldeverfahren handelt es sich bei IMPOST um ein webbasiertes Tool. Um dieses nutzen zu können, müssen Unternehmen zunächst eine „Import One-Stop-Shop“-Identifikationsnummer (IOSS-ID) beantragen. Die Importanmeldung wird mit der IOSS-Registrierung verknüpft. Voraussetzung: Es muss sich um private Endkunden handeln. Die Umsatzsteuer wird dann zum Zeitpunkt des Verkaufs direkt an den EU-Käufer berechnet und der zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erklärt.

Um die Vorteile von ATLAS-IMPOST in Anspruch nehmen zu können, sollten sich Unternehmen bei Ihrem Gerlach-Berater vor Ort informieren und notwendige Vorbereitungen über den korrekten Ablauf der Prozesse mit ihm abstimmen. Kontaktieren Sie uns jetzt.

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