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Post-Brexit: Warum als REX registrieren lassen?

Seit 1. Januar 2021 müssen im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich Zollformalitäten erfüllt werden. Aus- und Einfuhren müssen beim Zoll angemeldet werden. Wir haben für deutsche Unternehmen eine Checkliste zusammengestellt, worauf es jetzt ankommt.

Basierend auf dem Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, TCA) können Unternehmen von vergünstigten Zollsätzen profitieren. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel:

Auf der Handels-oder Pro-Forma-Rechnung muss ein Ursprungsnachweis enthalten sein, aus dem hervorgeht, dass die Waren aus dem Vereinigten Königreich oder der EU stammen (sofern die Anforderungen gemäß der Vereinbarung über Ursprungsregeln erfüllt sind).

Ursprungserklärung

Die Ursprungserklärung auf der Rechnung kann von jedem Exporteur ausgestellt werden, wenn der Wert der Sendung 6.000 EUR (derzeit 5.700 GBP) oder weniger beträgt. Liegt der Wert über diesem Betrag, muss der EU-Exporteur eine REX-Nummer (Registered Exporter) haben und diese mit in die Erklärung aufnehmen. Für die Ursprungserklärung auf der Handels-oder Pro-forma-Rechnung muss der folgende Text verwendet werden:

The exporter of the products covered by this document (Exporter Reference No. (REX or GB EORI number)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ……. preferential origin.
(Place and date)*
(Name of the exporter)

*Kann weggelassen werden, wenn diese Information bereits im Dokument selbst enthalten ist

REX Registrierung – kontaktieren Sie uns!

Die Registrierung als REX gewinnt immer mehr an Bedeutung: Die wichtigen Handelspartner Kanada, Japan, Vietnam und nun auch das Vereinigte Königreich (VK) beziehen sich auf den REX. Für deutsche Unternehmen die im globalen Handel tätig sind, empfehlen wir die REX Registrierung vorzunehmen.

Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne in dieser Angelegenheit: [email protected]


Checkliste für deutsche Unternehmen mit Warenverkehr in das Vereinigte Königreich

  • Ausfuhranmeldungen werden notwendig
  • EORI Nummer wird benötigt: Für eine Ausfuhr oder Einfuhr aus der/in die EU benötigen Sie eine EU-EORI-Nummer. In allen EU-Staaten wird das jeweilige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE.
  • Für eine Ausfuhr oder Einfuhr aus/nach Großbritannien benötigen Sie eine GB-EORI-Nummer.
  • Ausfuhrgenehmigungen für sensible Güter werden notwendig
  • T2 Dokument für Unionswaren (Bestimmung Inland GB oder Durchfuhr GB nach Nordirland)
  • T1 Dokument für Nicht-Unionsware
  • Einfuhrzölle fallen in UK gemäß dem UK Zolltarif an
  • Um von dem Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, kurz: TCA) und den Präferenzzöllen profitieren zu können sind folgende Dinge notwendig:
    • Ursprungserklärung auf der Rechnung erforderlich
    • REX Registrierung

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