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Transaktionswert

Was ist ein Transaktionswert im Zollrecht?

Der Begriff des Transaktionswerts bezieht sich auf den zu zahlenden oder tatsรคchlich gezahlten Preis fรผr eingefรผhrte Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der EU. Ausgangspunkt fรผr seine Bestimmung ist der Kaufpreis, der zu berichtigen ist, wenn wichtige Elemente fehlen sollten. Bei der Bestimmung des Transaktionswerts geht es vor allem um Handhabbarkeit: Wie im Umsatzsteuergesetz (UStG) orientiert man sich daher an der Preisabsprache der einzelnen Parteien. Bezugspunkt ist darรผber hinaus auch der Ort im Zollgebiet der Europรคischen Union, an den die Ware verbracht werden soll. Aus diesem Grund sind Befรถrderungskosten hinzu- oder herauszurechnen.

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