Zolllager Typ E

Was ist ein Zolllager Typ E?

Das Zolllager Typ E ist ein privates Zolllager, bei dem die Lagerung nicht unbedingt an einem Ort erfolgen muss, der als Zolllager zugelassen ist. Es wird lediglich das Zolllagerverfahren genehmigt, bei dem Waren in Lagereinrichtungen des Bewilligungsinhabers verbracht werden. Mit Einführung des Zollkodexes der EU (UKZ) wurde das Zolllager Typ E abgeschafft, da der UKZ keine weitere Unterteilung privater Zolllager in verschiedene Lagertypen mehr vornimmt. Anders als bei Zolllagern anderer Typen ist die Lagereinrichtung im Antrag auf Zolllagerbewilligung des Typs E nicht detailliert anzugeben, sondern nur allgemein zu beschreiben. In der Bewilligung kann auch vorgesehen werden, dass jene Vorschriften anzuwenden sind, die für Lager des Typs D gelten. Der genaue Ort, an dem die Güter einlagert sind, kann nur gemeinsam mit den Bestandsaufzeichnungen festgestellt werden.

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