Elektronischer Zolltarif

Was ist ein elektronischer Zolltarif?

Der Begriff „Elektronischer Zolltarif“ bezeichnet ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, eine so genannte Nomenklatur. In dieser Zolltarifnomenklatur sind alle Waren aufgeführt, die im internationalen Verkehr als Handelswaren gehandelt werden können, d.h. jede Ware erhält eine bestimmte Nummer, die sogenannte Codenummer. Die Grundlage für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif.

Die zolltarifliche Einreihung erfolgt im Bereich der Einfuhr in Form der Codierung der Warenbezeichnung bis zur 11-stelligen Codenummer und für Marktordnungszwecke auch darüber hinaus oder im Bereich der Ausfuhr bis zur 8-stelligen Warennummer. Jede einzelne Codenummer enthält die Zölle, den Maßstab für den anfallenden Zollbetrag. Neben der Ermittlung der Zölle können weitere Rechtsfolgen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Warenverkehr abgeleitet werden.

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