Ausgangszollstelle
Was ist eine Ausgangszollstelle?
Die Ausgangszollstelle ist die Zollstelle des tatsächlichen Ausgangs der Waren, bei der die Waren im Ausfuhrverfahren gestellt werden und zum Ausgang freigegeben werden. Hier endet das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex (UZK).