AEO

Was bedeutet AEO?

Die Abkürzung AEO steht für „Authorized Economic Operator“ und bezeichnet einen besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten. Auf Deutsch wird die Bezeichnung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ synonym verwendet. Die Zuverlässigkeit des AEO wird anhand folgender Kriterien geprüft:

  • Einhaltung der Zollvorschriften
  • zufriedenstellendes Buchführungssystem
  • Zahlungsfähigkeit und gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards

Der Status ermöglicht es Unternehmen, vereinfachte Verfahren bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften zu bekommen.

Es gibt unterschiedliche Zertifikate, die verschiedene Berechtigungen erlauben:

  • AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC)
  • AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
  • AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS – die sogenannte kombinierte Bewilligung) siehe auch: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
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