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EU: Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

Für die Ausfuhr bestimmter Güter ist eine Genehmigung erforderlich. Ausschlaggebend für die Genehmigungspflicht sind die vom Gesetzgeber in Güterlisten definierten Parameter. Dabei wird zwischen Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, den so genannten Dual-Use-Gütern, unterschieden, die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können. Jetzt hat die EU-Kommission die Güterliste aktualisiert.

Die Europäische Kommission hat am 11. Januar 2023 die Delegierte Verordnung (EU) 2023/66 veröffentlicht, die die aktualisierte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821) enthält. Die aktualisierte Verordnung ist am 12. Januar 2023 in Kraft getreten.

Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten.

Hintergrund

Die ursprüngliche EU-Dual-Use-Verordnung war am 9. September 2021 in Kraft getreten.

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