Zolllager Typ C

Was ist ein Zolllager Typ C?

Das Zolllager Typ C ist ein privates Zolllager, bei dem der Lagerhalter nur mit der Zollbehörde Zugriff auf die Lagerwaren hat. Dieser Lagertyp kann auch unter Zollmitverschluss bewilligt werden. Der Lagerhalter kann nur dann auf die Lagerwaren zugreifen, wenn auch die Zollstelle mitwirkt. Die zollamtliche Überwachung ist hierbei sehr umfangreich, so dass die erforderliche Sicherheitsleistung gegebenenfalls gemindert werden oder ganz entfallen kann. Die Lagerwaren müssen mit Zollanmeldung in das Lagerverfahren überführt werden. Zur Beendigung des Verfahrens ist ebenfalls eine Meldung vonnöten. Sobald die Waren in den freien Verkehr zu überführen sind, kann die Zollschuld anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt werden.

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