Internetausfuhranmeldung (IAA)

Wofür steht IAA?

Die deutsche Zollverwaltung bietet die Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in den Verkehr über das Internet zu erstellen – auch bekannt als Internetausfuhranmeldung (IAA). Eine Onlinehilfe unterstützt Beteiligte bei der Eingabe ihrer Anmeldedaten. Anschließend muss die Anmeldung nur noch ausgedruckt und unterschrieben werden, ehe man sie einschließlich aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Zollstelle abgibt. Hier werden die Anmeldungsdaten bearbeitet, ehe abschließend der etwaige Bescheid über Einfuhrabgaben abgegeben wird. Der Beteiligte hat auf formlosen Antrag mittels der Internetstatusauskunft die Möglichkeit, die Informationen jederzeit abzurufen.

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