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Gemeinsames Versandverfahren

Was ist das gemeinsame Versandverfahren?

Ein gemeinsames Versandverfahren ist ein Zollverfahren für den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und den EFTA-Ländern. Zu den EFTA-Ländern gehören Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Türkei trat am 1. Dezember 2012, die Republik Nordmazedonien am 1. Juli 2015 und Serbien am 1. Februar 2016 bei.

Der gemeinsame Transit erlaubt:

  • einen schnelleren Warenverkehr, da nicht an jedem Grenzübergang eine Zollanmeldung erforderlich ist
  • Zahlung der Zölle, wenn die Waren ihren endgültigen Bestimmungsort erreichen
  • den Abschluss einiger Zollverfahren außerhalb der Grenze

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