DE

Ausfuhrgenehmigung

Was ist eine Ausfuhrgenehmigung?

Eine Ausfuhrgenehmigung (auch Exportgenehmigung) ist die Genehmigung zur Ausfuhr von Waren, für die eine Ausfuhrgenehmigungspflicht vorliegt.

Bestimmte Güter unterliegen einer besonderen Überwachung durch Behörden und dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung ausgeführt werden. Hierzu zählen z.B. geschützte Tierarten (CITES), Betäubungsmittel, Dual-Use-Güter. Solche Waren müssen immer im zweistufigen Ausfuhrverfahren abgefertigt werden.

Die Ausfuhrgenehmigung wird in den Mitgliedstaaten der EU von der jeweils zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt.

Zurück zum Lexikon

Noch Fragen?

Wählen Sie einen Standort aus

Global (Englisch)
Folgen Sie uns auf: