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January 31, 2020

Schweiz: Verschärfte Anforderungen an Warenbeschreibungen bei der Verzollung

Jede Zollanmeldung basiert auf der korrekten Beschreibung der zu importierenden oder exportierenden Waren. Dementsprechend muss bei einer korrekten Zollanmeldung die Ware immer möglichst genau beschrieben werden. Der Schweizer Zoll hat im Jahr 2019 eine große Anzahl von Versandverfahren mit ungenügender Warenbeschreibung registriert und wird deshalb nun ein verstärktes Augenmerk auf die Analyse der Warenbeschreibungen richten. Dies kündigte die Eidgenössische Zollverwaltung kürzlich in einem Rundschreiben an.

Der Hauptgrund für die Beanstandungen auf Seiten der Schweizer Behörden, liegt in der unzureichenden, nicht eindeutigen Warenbeschreibung. Es ist daher zwingend notwendig auf eine eindeutige Beschreibung der Ware zu achten.

Zur Erinnerung: Die Warenbeschreibung muss es den Zollbehörden ermöglichen, die jeweilige Ware eindeutig zu identifizieren. Dies kann durch die folgenden Möglichkeiten passieren:

  • Detaillierte Warenbeschreibung (Menge, Art)
  • Angabe besonderer Merkmale wie z.B. Seriennummern
  • Beifügen von Rechnung / Frachtbrief, wenn diese die Warenbeschreibung beinhalten

Da künftig mit verstärkten bzw. vermehrten Kontrollen der Warenbeschreibung im Versandverfahren zu rechnen ist, sollte immer auf die korrekte Zollanmeldung geachtet werden. Nur so lassen sich potenzielle Probleme, aufgrund von Zurückweisungen sowie den dadurch entstehenden Verzögerungen, vermeiden.

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