Der Hauptgrund für die Beanstandungen auf Seiten der Schweizer Behörden, liegt in der unzureichenden, nicht eindeutigen Warenbeschreibung. Es ist daher zwingend notwendig auf eine eindeutige Beschreibung der Ware zu achten.
Zur Erinnerung: Die Warenbeschreibung muss es den Zollbehörden ermöglichen, die jeweilige Ware eindeutig zu identifizieren. Dies kann durch die folgenden Möglichkeiten passieren:
- Detaillierte Warenbeschreibung (Menge, Art)
- Angabe besonderer Merkmale wie z.B. Seriennummern
- Beifügen von Rechnung / Frachtbrief, wenn diese die Warenbeschreibung beinhalten
Da künftig mit verstärkten bzw. vermehrten Kontrollen der Warenbeschreibung im Versandverfahren zu rechnen ist, sollte immer auf die korrekte Zollanmeldung geachtet werden. Nur so lassen sich potenzielle Probleme, aufgrund von Zurückweisungen sowie den dadurch entstehenden Verzögerungen, vermeiden.